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Thema: Versand ins Ausland mit Deutsche Post Brief International Einschreiben

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Gang Beitrag anzeigen
    Muss ich die nächsten Tage nachliefern, aber beim Erstellen eines EBAY-Angebots mit ausländischen Lieferorten. Erscheint das in Deutschland erstellte Angebot auch auf EBAY-Seiten eines Ziellandes und wird dort gekauft, dann gilt das Recht des Ziellandes.

    So zumindest habe ich das verstanden. Eigentlich bin ich in rechtlichen Dingen recht firm, aber ein Missverständnis ist natürlich nicht ausgeschlossen.

    Gruß, Rick
    Ich glaube, da irrst Du...

    Da bei einer Einstellung eines internationalen Verkauf per international zugelassener Bieter-Liste oder des Sofortkaufs ja letztlich niemand weiß, wer schlußendlich der Käufer sein wird und aus welchem der mehr als hundert Ländern auf dieser Erde dieser kommt, wäre es in Unkenntnis der Rechtslagen dort überhaupt nicht möglich, international anzubieten.
    Kein Verkäufer kann im Vorfeld bei der Einstellung wissen, welches Rechtssystem greift, weil er ja den "Gewinner" und dessen Wohnsitz überhaupt nicht kennen kann.

    Irgendwie logisch, oder?

    Das was Ebay da beschreibt, ist letztlich nur deren "hausinterne Regelung" im Käuferschutzprogramm, das sicherlich in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird.

    Das was Du da mit unterschiedlichen Liefer-Orten gelesen hast, bezieht sich auf gewerbliche Anbieter, die Ware z.B. aus China versenden, aber z.B. auch Zoll-Lager in verschiedenen Ländern unterhalten um dort regional schneller liefern zu können. Daraus ergeben sich natürlich unterschiedliche Rechtesysteme... da mal EU Recht gilt, mal z.B. chinesisches Recht, eben weil die Standorte der Ware jeweils "ausländisch" sind oder sein können, aus denen die Ware verschickt wird.

    Deshalb ging ich ja auch gleich zu Beginn auf den Artikelstandort/Wohnsitz des Verkäufers und damit letztlich auf den Begriff "Recht der belegenen Sache" ein. Auch Ebay gibt ja vor, dass zwingend ein Artikelstandort bei Einstellung genannt sein muss.

    Das wird zwar hübsch damit kaschiert, dass es dem Käufer damit leichter gemacht wird, die Portokosten abzuschätzen, ist im Grund hintenrum aber genau dieser Rechtsfrage geschuldet... hört sich nur nicht so hübsch an für einen Käufer...

    Ist aber auch eine komplizierte Materie... weil einerseits Privat, andererseits gewerblich unterschiedliche Regelungen im grenzüberschreitenden Handel gelten.





    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  2. #2
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    Achtung, ab 1.1.2019 gibt es massive Änderungen bei der Deutschen Post zu diesem Thema, der Weltpostvertrag hat sich wohl geändert.

    Als Briefprodukte dürfen ab dann international wirklich nur noch Dokumente versendet werden, keine Waren mehr. Das günstige Auslandseinschreiben verschwindet dann und wird für Privatkunden durch die Produkte von DHL "ersetzt", also Päckchen (Tracking und Versicherung bis 50€ gegen Aufpreis) und Paket (sauteuer).
    Als Geschäftskunde kann man - ab 5 Sendungen pro Quartal - die neue "Warenpost International" mit dem Extra-Service "tracked" nutzen, muss sich aber bei der Post entsprechend registrieren lassen.

    https://www.deutschepost.de/de/b/bri...l#WarenpostInt

  3. 2 Benutzer sagen "Danke", barney :


  4. #3
    Hardcore-Poster
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    Hallo,

    gilt das für alle Länder oder nur für NICHT-EU Länder?

    Gruß Klaus

  5. #4
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    Zitat Zitat von K_Mar Beitrag anzeigen
    gilt das für alle Länder oder nur für NICHT-EU Länder?
    Gilt für alle Länder. Der Unterschied EU-/Nicht-EU ist einfach nur der bei Nicht-EU nötige CN22-Aufkleber (Zollinhalt).

  6. #5
    Hardcore-Poster
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    Über die Aktion werden hauptsächlich die private Paketdienste wie UPS, DPD, etc. freuen.

  7. #6
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    Na herrlich

    Wenn die Post denkt das die privaten Kunden jetzt 1:1 zum 3 mal teuren Päckchen wechseln haben sie sich aber geirrt! Da überlegt sich doch jeder dreimal ob er noch was ins Ausland versendet!

    Mal schauen was die anderen Anbieter da so nehmen, obwohl ich eh nur noch ungern ins Ausland versende.

    Muss ich meine Versandkosten bei Ebay andern für Angebote die über den 31.12.18 hinaus laufen.

    Danke barney! Das hätte ja ein teurer Spaß werden können für mich!

    Gruß Jürgen

  8. #7
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    Hallo Forum

    heute hab ich doch glatt mein erstes Päckchen international versendet + Zusatz Tracking.

    Ich hatte alles online ausgefüllt und dann Ausgedruckt/Aufgeklebt.

    Das ganze dann bei der Post abgegeben, ist es normal das ich nichts weiter bekomme also keinen Einlieferungsbeleg!?

    Gruß Jürgen

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