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Thema: Versand ins Ausland mit Deutsche Post Brief International Einschreiben

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Hardcore-Poster Avatar von Rick
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Wäre mir neu... wo steht das bitte?
    Muss ich die nächsten Tage nachliefern, aber beim Erstellen eines EBAY-Angebots mit ausländischen Lieferorten. Erscheint das in Deutschland erstellte Angebot auch auf EBAY-Seiten eines Ziellandes und wird dort gekauft, dann gilt das Recht des Ziellandes.

    So zumindest habe ich das verstanden. Eigentlich bin ich in rechtlichen Dingen recht firm, aber ein Missverständnis ist natürlich nicht ausgeschlossen.

    Gruß, Rick

  2. #2
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Gang Beitrag anzeigen
    Muss ich die nächsten Tage nachliefern, aber beim Erstellen eines EBAY-Angebots mit ausländischen Lieferorten. Erscheint das in Deutschland erstellte Angebot auch auf EBAY-Seiten eines Ziellandes und wird dort gekauft, dann gilt das Recht des Ziellandes.

    So zumindest habe ich das verstanden. Eigentlich bin ich in rechtlichen Dingen recht firm, aber ein Missverständnis ist natürlich nicht ausgeschlossen.

    Gruß, Rick
    Es gilt nach meinem Wissen eigentlich immer das Lex rei sitae = das Recht der belegenen Sache.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_rei_sitae

    Wie genau das seit 2008 aussieht, weiß ich aber nicht mehr... bin da zu lang raus.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  3. #3
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    Zitat Zitat von Gang Beitrag anzeigen
    Muss ich die nächsten Tage nachliefern, aber beim Erstellen eines EBAY-Angebots mit ausländischen Lieferorten. Erscheint das in Deutschland erstellte Angebot auch auf EBAY-Seiten eines Ziellandes und wird dort gekauft, dann gilt das Recht des Ziellandes.

    So zumindest habe ich das verstanden. Eigentlich bin ich in rechtlichen Dingen recht firm, aber ein Missverständnis ist natürlich nicht ausgeschlossen.

    Gruß, Rick
    Das hab ich auch so ähnlich gelesen bezieht sich aber wenn ich das recht in Erinnerung habe nur auf die entsprechenden Käuferschutzrichtlinien des Landes in dem der Artikel verkauft wird!

    Das wäre ja was wenn sich der Gerichtsstand nach dem Land richten würde wohin der Artikel verkauft wurde.
    Gerade bei Paypal muss man aber echt aufpassen, die machen gerne ihre eigenen "Gesetze"

    Auch der zweite Fall wurde von Ebay geschlossen (Grund:sonstige) und PayPal hat das Geld freigegeben.

    Hab von Paypal eine mail bekommen das bei meinem Konto jetzt "Funds Now" aktiviert wurde?
    So werden die Gelder bei einem Konflikt nicht mehr gesperrt!

    Ich werde ab sofort nur noch Versand innerhalb der EU und SEPA Überweisung anbieten. Die Versandart kann sich der Käufer dann auf sein! Risiko selber aussuchen und muss höhere Sicherheit dann natürlich auch bezahlen.

    Allerdings wird es so natürlich ewig dauern bis ich die paar Objektive die ich noch habe loswerde. Ohne Paypal scheint heute niemand mehr was kaufen zu wollen!?

    Um das abzuschließen, ich werde weiter per Einschreiben versenden und eben ein Foto am Postschalter machen der die Sendenummer auf dem Paket mit dem Namen und Anschrift des Empfängers zeigt.

    Gruß Jürgen

  4. #4
    Spitzenkommentierer Avatar von eos
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    ich verkaufe nur in speziellen Einzelfällen per paypal (netter Käufer in Australien) , sonst nur per SEPA. Dauerte etwas länger (Vietnam), aber per Banküberweisung geklappt. Paypal Ärger brauche ich nicht. Zum Kaufen nutze ich paypal allerdings inzwischen sehr sehr gerne, ausgesprochen schnell vor allem. Den Käuferschutz habe ich gott sei dank noch nicht gebraucht...

    LG Claas

  5. Folgender Benutzer sagt "Danke", eos :


  6. #5
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Zitat Zitat von eos Beitrag anzeigen
    Zum Kaufen nutze ich paypal allerdings inzwischen sehr sehr gerne
    Pass aber auf bei Käufen in Fremdwährungen. Die Kurse, die Paypal anbietet, sind eine Unverschämtheit. (Ich bin einmal drauf reingefallen. Der Euro-Betrag, den Ebay errechnet, ist keineswegs der, den man über Paypal dann zahlen muss.)

  7. #6
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Gang Beitrag anzeigen
    Muss ich die nächsten Tage nachliefern, aber beim Erstellen eines EBAY-Angebots mit ausländischen Lieferorten. Erscheint das in Deutschland erstellte Angebot auch auf EBAY-Seiten eines Ziellandes und wird dort gekauft, dann gilt das Recht des Ziellandes.

    So zumindest habe ich das verstanden. Eigentlich bin ich in rechtlichen Dingen recht firm, aber ein Missverständnis ist natürlich nicht ausgeschlossen.

    Gruß, Rick
    Ich glaube, da irrst Du...

    Da bei einer Einstellung eines internationalen Verkauf per international zugelassener Bieter-Liste oder des Sofortkaufs ja letztlich niemand weiß, wer schlußendlich der Käufer sein wird und aus welchem der mehr als hundert Ländern auf dieser Erde dieser kommt, wäre es in Unkenntnis der Rechtslagen dort überhaupt nicht möglich, international anzubieten.
    Kein Verkäufer kann im Vorfeld bei der Einstellung wissen, welches Rechtssystem greift, weil er ja den "Gewinner" und dessen Wohnsitz überhaupt nicht kennen kann.

    Irgendwie logisch, oder?

    Das was Ebay da beschreibt, ist letztlich nur deren "hausinterne Regelung" im Käuferschutzprogramm, das sicherlich in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich gehandhabt wird.

    Das was Du da mit unterschiedlichen Liefer-Orten gelesen hast, bezieht sich auf gewerbliche Anbieter, die Ware z.B. aus China versenden, aber z.B. auch Zoll-Lager in verschiedenen Ländern unterhalten um dort regional schneller liefern zu können. Daraus ergeben sich natürlich unterschiedliche Rechtesysteme... da mal EU Recht gilt, mal z.B. chinesisches Recht, eben weil die Standorte der Ware jeweils "ausländisch" sind oder sein können, aus denen die Ware verschickt wird.

    Deshalb ging ich ja auch gleich zu Beginn auf den Artikelstandort/Wohnsitz des Verkäufers und damit letztlich auf den Begriff "Recht der belegenen Sache" ein. Auch Ebay gibt ja vor, dass zwingend ein Artikelstandort bei Einstellung genannt sein muss.

    Das wird zwar hübsch damit kaschiert, dass es dem Käufer damit leichter gemacht wird, die Portokosten abzuschätzen, ist im Grund hintenrum aber genau dieser Rechtsfrage geschuldet... hört sich nur nicht so hübsch an für einen Käufer...

    Ist aber auch eine komplizierte Materie... weil einerseits Privat, andererseits gewerblich unterschiedliche Regelungen im grenzüberschreitenden Handel gelten.





    LG
    Henry
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  8. #7
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    Achtung, ab 1.1.2019 gibt es massive Änderungen bei der Deutschen Post zu diesem Thema, der Weltpostvertrag hat sich wohl geändert.

    Als Briefprodukte dürfen ab dann international wirklich nur noch Dokumente versendet werden, keine Waren mehr. Das günstige Auslandseinschreiben verschwindet dann und wird für Privatkunden durch die Produkte von DHL "ersetzt", also Päckchen (Tracking und Versicherung bis 50€ gegen Aufpreis) und Paket (sauteuer).
    Als Geschäftskunde kann man - ab 5 Sendungen pro Quartal - die neue "Warenpost International" mit dem Extra-Service "tracked" nutzen, muss sich aber bei der Post entsprechend registrieren lassen.

    https://www.deutschepost.de/de/b/bri...l#WarenpostInt

  9. 2 Benutzer sagen "Danke", barney :


  10. #8
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    Hallo,

    gilt das für alle Länder oder nur für NICHT-EU Länder?

    Gruß Klaus

  11. #9
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    Zitat Zitat von K_Mar Beitrag anzeigen
    gilt das für alle Länder oder nur für NICHT-EU Länder?
    Gilt für alle Länder. Der Unterschied EU-/Nicht-EU ist einfach nur der bei Nicht-EU nötige CN22-Aufkleber (Zollinhalt).

  12. #10
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    Über die Aktion werden hauptsächlich die private Paketdienste wie UPS, DPD, etc. freuen.

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