Eine Warnung an dieser Stelle: Bei internationalem Versand gilt das nicht zwingend!
Um ein Beispiel zu geben: Wenn du bei Ebay sagst, weltweiter Verkauf, dann wird der Artikel auch bei anderen Ebay-Niederlassungen als Ebay Deutschland angeboten. Wenn dann z. B. der Käufer den Artikel bei Ebay-UK findet, wird der Vertrag auch über Ebay-UK abgeschlossen, und damit gilt britisches Recht, und zwar für Käufer und Verkäufer! Und plötzlich liegt das Versandrisiko doch wieder beim Verkäufer.
Siehe hierzu z. B. c't 3/2016, Rubrik Vorsicht Kunde (leider nur für Abonnenten kostenlos, aber mein Beispiel kommt genau daher).