Eben doch.. für die Zeit des Laufes und in diesem Kontext sind es mit ihrer Teilnahme Personen öffentlichen Interesses (nicht öffentlichen Lebens), bis hin zum Sieger des Laufes, über die eine Bildberichterstattung erlaubt ist. Dies war schon in dem Beispielsurteil klar erkennbar, wie dies juristisch gesehen wird.
Gerade ein Sieger (und das kann jeder sein bei einem Lauf), muss davon ausgehen, nach dem Lauf im Mittelpunkt zu stehen und will dies ja auch, sonst würde er vermutlich in seinem Kämmerlein bleiben.
Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..
Mag sein Henry und eigentlich sollte es ja auch so sein, nur Hab ich schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, will sagen Berichte gelesen. Und genau das macht mich dann vorsichtiger, denn ich habe weder Zeit, Geld noch Muse mich mit allerley windigen Advocaten herumzuplagen. Auch wenn ich mich im Recht wähne, es kostet in so einem Fall Nerven.
Aber das muss jeder für sich abwägen.
Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..
Grundsätzlich sehe ich das auch so wie Henry und würde das KUG §23 erst einmal in meinem Sinne auslegen.Meine Fotografiergrenzen sehe ich wie im normalen Umgang mit Menschen, in respektvollem Handeln,aber ohne vorauseilende Selbstzensur.
Hier noch einmal zwei Fragen die sich jeder Knipser stellen sollte:
- Liegt eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG vor? (Stichworte hier sind Zeitgeschichte / Beiwerk)
- Verletzt die Verbreitung des Bildnisses die berechtigten Interessen des Abgebildeten?
Falls es noch nicht aufgefallen sein sollte.. die Bilder stehen mit dem Einstellen hier im Forum im Eröffnungspost bereits im Netz und sogar in einem anderen Kontext (Hilfe suchen bei einer juristischen Frage).
Will man es in der Form auslegen, sollte ein Moderator sie sogleich löschen !!
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Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..
Noch mal vielen Dank, vor allem @Henry, für die Erklärungen.
Recht am eigenen Bild; und auch alles andere was man so beachten muss (Urheberrecht bei Architektur, Markenrecht, ...) ist für einen Laien gar nicht so einfach zu durchschauen.
Werde in den nächsten Tagen die Bilder (outofcam) online stellen.
Also ich sehe das vollkommen anders.
Nicht jeder der am AOK-Radwandertag teilnimmt, möchte am nächsten Tag
seine Visage im I-Net wiederfinden.
Aber macht nur, Juristen und Abmahnvereine wollen ja auch leben.![]()
Grüße![]()
PS: ach ja, wo ich überhaupt kein Verständnis habe, ist dann hinterher
das große Geschrei, wenn die Rechnung auf dem Tisch liegt.![]()
Da wirst du aber leider nicht gefragt. Wenn du z. B. auf ein Konzert gehst, kann es auch passieren, das du auf der Musik-DVD auf einmal auftauchst, ohne das Irgendeiner dein ok eingeholt hat. Genauso verhält es sich mit öffentlichen Veranstaltungen, wie z. B. der AOK-Radwandertag, Hanse-Marathon oder Stadtlauf-Buchholz. Wenn Ihr Pech/Glück habt, landet euer Gesicht auf dem nächsten Flyer oder Werbeplakat, ohne das ein Euro in eure Tasche geflossen ist.
Leider wissen die in der Hinsicht auch nicht mehr als wir (trotz ´zig Semestern Jura). Selbst die obersten Richter fanden bisher keine eindeutige Rechtssprechung. Genau das ist ja das Problem!
Das sollte mal einer versuchen... Eine solche Verwendung ist ja nunmal schon gar nicht von oben zitiertem Recht gedeckt. Never ever! Da würde dann sogar ich mal einen netten Kaffeeplausch mit einem Anwalt meines Vertrauens führen.Zitat von mirko
Btw.: Die Homepage von rakl - d.h. die Seite vom Stadtlauf - zeigt die Bilder (wesentlich mehr als anfangs hier gezeigt) mit einem Begleittext und dann sieht das Ganze eben doch schon anders aus. In diesem Sinne war die Diskussion hier mal eben ein dicker Sack voll heißer Luft, weil wir die Präsentation nicht kannten.
So wie eingangs nämlich gezeigt - herausgerissen aus dem Kontext - bin ich immer noch der Auffassung, dass das nicht geht und das hat absolut nix mit vorauseilender Selbstzensur zu tun.