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Thema: Recht am eigenen Bild

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Heiko
    Gast

    Standard AW: Recht am eigenen Bild

    Mag sein Henry und eigentlich sollte es ja auch so sein, nur Hab ich schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, will sagen Berichte gelesen. Und genau das macht mich dann vorsichtiger, denn ich habe weder Zeit, Geld noch Muse mich mit allerley windigen Advocaten herumzuplagen. Auch wenn ich mich im Recht wähne, es kostet in so einem Fall Nerven.

    Aber das muss jeder für sich abwägen.

  2. #2
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Standard AW: Recht am eigenen Bild

    Zitat Zitat von Heiko Beitrag anzeigen
    Mag sein Henry und eigentlich sollte es ja auch so sein, nur Hab ich schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, will sagen Berichte gelesen. Und genau das macht mich dann vorsichtiger, denn ich habe weder Zeit, Geld noch Muse mich mit allerley windigen Advocaten herumzuplagen. Auch wenn ich mich im Recht wähne, es kostet in so einem Fall Nerven.

    Aber das muss jeder für sich abwägen.
    Ist aber eine gänzlich andere Frage, ob Du aus Ängstlichkeit, Streßvermeidung oder sonstigen in Dir selbst zu suchenden Gründen es nicht tätest oder ob es rechtlich in Ordnung ist, wie es im Eingangspost gefragt wurde.
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  3. #3
    Hardcore-Poster
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    Standard AW: Recht am eigenen Bild

    Grundsätzlich sehe ich das auch so wie Henry und würde das KUG §23 erst einmal in meinem Sinne auslegen.Meine Fotografiergrenzen sehe ich wie im normalen Umgang mit Menschen, in respektvollem Handeln,aber ohne vorauseilende Selbstzensur.

    Hier noch einmal zwei Fragen die sich jeder Knipser stellen sollte:

    - Liegt eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG vor? (Stichworte hier sind Zeitgeschichte / Beiwerk)
    - Verletzt die Verbreitung des Bildnisses die berechtigten Interessen des Abgebildeten?

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