Das mag schon sein Henry, aber sei dem der alte Kaiser abgedankt hat, ist auch schon eine Menge Wasser die Elbe runter und die technischen Möglichkeiten haben sich verändert. Da ist dann auch die Rechtssprechung mehr als einmal angepasst worden.Wenn dem so wäre, so hätten wir in der Presseagentur jeden Tag massenweise Verstöße gegen irgendwelche Teile dieses Persönlichkeitsrechtes begangen.
Ich such es jetzt nicht extra raus, aber zu einem ähnlichen Fall gabs ein Urteil. Da wurde zwar keine Personen sondern eine Marke im Zusammenhang mit einer tagesaktuellen Berichterstattung verwendet und anschließend im Online-Archiv der Zeitung vorgehalten. Und genau das haben die Richter moniert, da ein Online-Archiv (wenn es denn öffentlich zugänglich ist) sich nicht mehr auf aktuelle Berichterstattung berufen kann. Der Verlag wurde also verdonnert, die Bilder rauszunehmen, oder das Archiv nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Ehrlich gesagt sehe ich da keinen Unterschied zwischen Markenrecht und Recht am eigenen Bild. Schließlich ist eine Berichterstattung kein Freibrief auf Lebenszeit, es sei denn der abgebildete Läufer wird mal Weltmeister oder Bundeskanzler und steht dann natürlich etwas mehr im öffentlichen Interesse.
Davon abgesehen wage ich zu bezweifeln, dass sich jeder mit einer Kamera in der Hand auf diese jounalistischen Ausnahmeregelungen berufen kann.![]()