Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..
Grundsätzlich sehe ich das auch so wie Henry und würde das KUG §23 erst einmal in meinem Sinne auslegen.Meine Fotografiergrenzen sehe ich wie im normalen Umgang mit Menschen, in respektvollem Handeln,aber ohne vorauseilende Selbstzensur.
Hier noch einmal zwei Fragen die sich jeder Knipser stellen sollte:
- Liegt eine Ausnahme gemäß § 23 Abs. 1 KUG vor? (Stichworte hier sind Zeitgeschichte / Beiwerk)
- Verletzt die Verbreitung des Bildnisses die berechtigten Interessen des Abgebildeten?