Hallo Gotthold,
da Du Dich auf eine Aussage von mir beziehst, antworte ich Dir etwas verspätet.
Bei den V-Objektiven und den Lupenobjektiven geht es an keiner Stelle um ein nicht vorhandenes Auflagemaß. Diese Objektive sind seinerzeit in Vergrößerungsgeräte via M39 Gewinde in deren Balgenauszüge eingeschraubt gewesen. Nur über den Auszug des geräteinternen Balgen wurde die Fokussierung relativ zum Vergrößerungsmaßstab auf dem Grundbrett, der durch eine Säule reguliert wurde. Die gesamte Einheit von Lichtquelle, Kondensor, Filmbühne, Balgen und Vergrößerungsobjektiv wurde herauf oder herunter gefahren auf der Säule. Dadurch ergaben sich entsprechende Vergrößerungsmaßstäbe oder Ausschnitte auf dem Fotopapier.
Daraus folgt, dass es kein genormtes "Auflagemaß" für Vergrößerungsobjektive geben konnte. schlicht weil es einen klaren Bezugspunkt nicht gab.
Entscheidend was hier nur die Brennweite, die erforderlich war, um die durch Lichtquelle und Kondensor ausgeleuchtete Filmbühne zu erfassen. Bei Kleinbildnegativen war dies in der Regel 40-50mm Brennweite, im Mittelformat wurden für die größeren Filmbühnen in der Regel 80mm Brennweiten genutzt, da diese die größeren Negative de Mittelformats dann ohne Abschattungen auf das Papier projizieren konnten.
V-Objektive waren nie auf Unendlich korriegiert, sondern eben ganz speziell auf den Nahbereich eines Vergrößerungsgeräts.
Bei der Nutzung als Aufnahme - Objektiv gegen unendlich handelt es sich um rein rein experimentelles Unterfangen... so zusagen "Forschung"...
Bei einem Lupenobjektiv handelt es sich um ein extremes, dem Makrobereich zugeordnetes Objektiv...



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