Hallo Nils!
Schön wär's -Niemand macht einen Gewinn, wenn er seine Geräte gebraucht wieder verkauft, die er zuvor neu gekauft hat. Auch beim Wiederverkauf von Gebrauchtware ist in der Regel kein Gewinn zu machen.
Meines Wissens werden aber vom Finanzamt auch Einnahmen aus Verkäufen die im Kalenderjahr eine gewisse Höhe überschreiten, Einkommensteuerpflichtig - ohne dabei den früheren Anschaffungspreis gegenrechnen zu können...