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Thema: Verkaufsportale müssen besonders aktive private Verkäufer ab 2023 dem FA melden!

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  1. #7
    Spitzenkommentierer Avatar von waldbeutler
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    Hallo Nils!
    Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen
    Daneben kann aber auch ein genereller Veräußerungsgewinn über 600€ bei einer Haltedauer unter einem Jahr steuerlich relevant sein.
    Schön wär's -Niemand macht einen Gewinn, wenn er seine Geräte gebraucht wieder verkauft, die er zuvor neu gekauft hat. Auch beim Wiederverkauf von Gebrauchtware ist in der Regel kein Gewinn zu machen.
    Meines Wissens werden aber vom Finanzamt auch Einnahmen aus Verkäufen die im Kalenderjahr eine gewisse Höhe überschreiten, Einkommensteuerpflichtig - ohne dabei den früheren Anschaffungspreis gegenrechnen zu können...
    Gruß, Michael

  2. 2 Benutzer sagen "Danke", waldbeutler :


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