An der steuerlichen Betrachtung hat sich zum neuen Jahr nichts verändert, es kommt lediglich eine Meldepflicht der Verkaufsportale dazu.
Die Frage die immer wieder im Einzelfall zu entscheiden ist, ob der jeweilige Verkäufer gewerblich handelt.
Daneben kann aber auch ein genereller Veräußerungsgewinn über 600€ bei einer Haltedauer unter einem Jahr steuerlich relevant sein. Hier ist jedoch die Beweisbarkeit kaum gegeben.
Für die Forenmarktplätze gilt das ganze im übrigen nicht, die Meldepflicht trifft nur Portale über die auch eine direkte Kaufabwicklung stattfindet. Eine Vermittlung zwischen zwei Usern ist hier nicht ausreichend.
LG
Nils