Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen


Außerdem ist jeder Paragraph nur so lange dehnbar, bisweilen keine Präzedensfälle vorliegen. Danach ist die Dehnbarkeit, wenn man so will, eher eingeschränkt.
Genau einen solchen Präzedenzfall hatte ich nicht gefunden. Also noch bedarf es einer Klärung ob die Genehmigung des Besitzers reicht (ich meine ja) oder ob der im Gesetzestext genannte Eigentümer zusimmen Muss.
Auf der Straße ist eine Ansammlung von mehr als 5 Personen nicht schützenswert.