Genau einen solchen Präzedenzfall hatte ich nicht gefunden. Also noch bedarf es einer Klärung ob die Genehmigung des Besitzers reicht (ich meine ja) oder ob der im Gesetzestext genannte Eigentümer zusimmen Muss.
Auf der Straße ist eine Ansammlung von mehr als 5 Personen nicht schützenswert.