Zitat von
Anthracite
Ich schließe mich der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht an. Hier handelt es sich nicht um Streetfotografie o. Ä., sondern um eine organisierte Veranstaltung. Die Aussagen zum Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Foto sind zwar korrekt, kommen hier aber nicht zum Tragen, da ein Vertrag (der nicht einmal schriftlich sein muss) zwischen Veranstalter, d. h. dem Hotel, und den Künstlern vorliegt. In dem Vertrag ist idR. in irgendeiner Form das Recht von Fotos und Aufnahmen geklärt. Damit liegt das Recht für die Veröffentlichungen der Aufnahmen beim Hotel.
Insbesondere diese Aussage
ist hier ohne Belang. Man könnte darüber diskutieren, ob die Darsteller nicht tatsächlich Geld von Rob70 erhalten hätten, nämlich indirekt über den Hotelpreis oder einen Eintritt, aber da besteht nur ein Vertrag zum Hotel, nicht vom Zuschauer zu den Künstlern, und damit liegen auch die Verwertungsrechte beim Hotel. Selbst wenn Rob70 den Künstlern noch zusätzlich Geld gegeben hätte, für die Show selbst wären diese weiterhin an ihren Vertrag mit dem Hotel gebunden.
Ansprechpartner ist also ausschließlich das Hotel.
Auf eine vom Hotel erteilte allgemeine Fotografiererlaubnis würde ich mich nicht verlassen, solange diese Shows nicht explizit mit eingeschlossen sind. Facebook-Bildchen, wo die Show eher Beiwerk der Urlaubsreportage ist, sehe ich als unproblematisch an - außer für die Show bestand ein Verbot der Veröffentlichung, und sei es mündlich geäußert - aber eine professionelle Bewertung sehe ich damit als nicht gedeckt an. Es kommt aber drauf an, wie die Fotografiererlaubnis formuliert ist.
Ein Blick in die AGB des Hotels kann helfen.
Wenn dort der Punkt nicht in deinem Sinne geklärt ist, mach eine Anfrage ans Hotel. Wird diese nicht beantwortet - wie bei deinem Versuch - dann noch mal nachfragen, denn das ist keine Standardanfrage an die Rezeption, und die Mail mag bei der Klärung in irgendeiner überfüllten Mailbox verschollen sein.
Beim nächsten Urlaub am besten vorher beim Hotel fragen, solange mal persönlich anwesend ist.