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Thema: Veröffentlichung von Bildern mit Personen drauf

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Ich schließe mich der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht an. Hier handelt es sich nicht um Streetfotografie o. Ä., sondern um eine organisierte Veranstaltung. Die Aussagen zum Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Foto sind zwar korrekt, kommen hier aber nicht zum Tragen, da ein Vertrag (der nicht einmal schriftlich sein muss) zwischen Veranstalter, d. h. dem Hotel, und den Künstlern vorliegt. In dem Vertrag ist idR. in irgendeiner Form das Recht von Fotos und Aufnahmen geklärt. Damit liegt das Recht für die Veröffentlichungen der Aufnahmen beim Hotel.

    Insbesondere diese Aussage
    Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen
    Die Darsteller haben von dir keine Entlohnung erhalten. Somit liegt keine Einwilligung vor.
    ist hier ohne Belang. Man könnte darüber diskutieren, ob die Darsteller nicht tatsächlich Geld von Rob70 erhalten hätten, nämlich indirekt über den Hotelpreis oder einen Eintritt, aber da besteht nur ein Vertrag zum Hotel, nicht vom Zuschauer zu den Künstlern, und damit liegen auch die Verwertungsrechte beim Hotel. Selbst wenn Rob70 den Künstlern noch zusätzlich Geld gegeben hätte, für die Show selbst wären diese weiterhin an ihren Vertrag mit dem Hotel gebunden.

    Ansprechpartner ist also ausschließlich das Hotel.
    Auf eine vom Hotel erteilte allgemeine Fotografiererlaubnis würde ich mich nicht verlassen, solange diese Shows nicht explizit mit eingeschlossen sind. Facebook-Bildchen, wo die Show eher Beiwerk der Urlaubsreportage ist, sehe ich als unproblematisch an - außer für die Show bestand ein Verbot der Veröffentlichung, und sei es mündlich geäußert - aber eine professionelle Bewertung sehe ich damit als nicht gedeckt an. Es kommt aber drauf an, wie die Fotografiererlaubnis formuliert ist.

    Ein Blick in die AGB des Hotels kann helfen.
    Wenn dort der Punkt nicht in deinem Sinne geklärt ist, mach eine Anfrage ans Hotel. Wird diese nicht beantwortet - wie bei deinem Versuch - dann noch mal nachfragen, denn das ist keine Standardanfrage an die Rezeption, und die Mail mag bei der Klärung in irgendeiner überfüllten Mailbox verschollen sein.
    Beim nächsten Urlaub am besten vorher beim Hotel fragen, solange mal persönlich anwesend ist.

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", Anthracite :


  3. #2
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von Rob70 Beitrag anzeigen
    Mir scheint allerdings, dass es evtl. nicht ganz so einfach ist, wie Du sagst, denn es ist ja ein "relativ" öffentlicher Auftritt. Nach meiner Meinung würde ich es auch so einschätzen, dass die Artisten eine Veröffentlichung begrüßen würden. Ich weiß, meine Meinung tut nichts zur Sache. Es bleibt wohl dabei, dass nur ich mich an den Bildern erfreuen kann. VG
    Für das Aufnehmen ist das korrekt. Es ist aber zu differenzieren zwischen der Aufnahme und der Veröffentlichung.


    Zitat Zitat von Anthracite Beitrag anzeigen
    Ich schließe mich der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht an. Hier handelt es sich nicht um Streetfotografie o. Ä., sondern um eine organisierte Veranstaltung. Die Aussagen zum Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Foto sind zwar korrekt, kommen hier aber nicht zum Tragen, da ein Vertrag (der nicht einmal schriftlich sein muss) zwischen Veranstalter, d. h. dem Hotel, und den Künstlern vorliegt. In dem Vertrag ist idR. in irgendeiner Form das Recht von Fotos und Aufnahmen geklärt. Damit liegt das Recht für die Veröffentlichungen der Aufnahmen beim Hotel.

    Insbesondere diese Aussage

    ist hier ohne Belang. Man könnte darüber diskutieren, ob die Darsteller nicht tatsächlich Geld von Rob70 erhalten hätten, nämlich indirekt über den Hotelpreis oder einen Eintritt, aber da besteht nur ein Vertrag zum Hotel, nicht vom Zuschauer zu den Künstlern, und damit liegen auch die Verwertungsrechte beim Hotel. Selbst wenn Rob70 den Künstlern noch zusätzlich Geld gegeben hätte, für die Show selbst wären diese weiterhin an ihren Vertrag mit dem Hotel gebunden.

    Ansprechpartner ist also ausschließlich das Hotel.
    Auf eine vom Hotel erteilte allgemeine Fotografiererlaubnis würde ich mich nicht verlassen, solange diese Shows nicht explizit mit eingeschlossen sind. Facebook-Bildchen, wo die Show eher Beiwerk der Urlaubsreportage ist, sehe ich als unproblematisch an - außer für die Show bestand ein Verbot der Veröffentlichung, und sei es mündlich geäußert - aber eine professionelle Bewertung sehe ich damit als nicht gedeckt an. Es kommt aber drauf an, wie die Fotografiererlaubnis formuliert ist.

    Ein Blick in die AGB des Hotels kann helfen.
    Wenn dort der Punkt nicht in deinem Sinne geklärt ist, mach eine Anfrage ans Hotel. Wird diese nicht beantwortet - wie bei deinem Versuch - dann noch mal nachfragen, denn das ist keine Standardanfrage an die Rezeption, und die Mail mag bei der Klärung in irgendeiner überfüllten Mailbox verschollen sein.
    Beim nächsten Urlaub am besten vorher beim Hotel fragen, solange mal persönlich anwesend ist.
    In meinen Augen interpretierst du hier zu viel in den Sachverhalt hinein. Irgendeine Form des Vertrages (wahrscheinlich typengemischt) wird zwischen Künstler und Hotel vorliegen. Ob dieser jedoch die Bildrecht mit einschließt steht auf einem anderen Blatt, jedoch liegt dann zumindest eine Bezahlung von Seiten des Hotels vor und somit ein Recht an der Veröffentlichung.

    Was du jedoch übersieht ist eine Besonderheit des UrhG, nämlich die Differenzierung zwischen einfachem und ausschließlichem Verwendungsrecht. Das Hotel wird durch ihre Bezahlung ohnehin ein Recht an der Veröffentlichung haben, die Frage ist jedoch ob sie ein ausschließliches haben, was ungewöhnlich wäre.


    Also müssten wir uns zunächst fragen, ob dem Fotografen hier ein eigenes Veröffentlichungsrecht gegeben ist, wie ich in meinem vorherigen Posting ausgeführt habe.
    Ein indirektes Bezahlen ist eine spannende Idee. Ich würde jedoch dagegen argumentieren aufgrund dem Sinn und Zweck der Norm. Man möchte hier den Künstler schützen, erhält dieser Geld vom Veröffentlicher, so kann man davon ausgehen, dass man sich konkludent zumindest geeinigt hat über eine Verwertung der Bilder, da es sonst widersinnig wäre Geld zu bezahlen.
    Bleibst also nur ein abgeleitetes Recht und zwar vom Hotel, welches s.o. eines haben sollte. Korrekt ist hier, dass ein Blick in die AGB helfen kann oder eine Anfrage an das Hotel.

  4. Folgender Benutzer sagt "Danke", RetinaReflex :


  5. #3
    Ist oft mit dabei Avatar von XA_1979
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    In der street Fotografie im weitesten Sinne können meiner bescheidenen Meinung nach keine guten Fotos entstehen, wenn man erst mal fragen und diskutieren muss bzw. anderen einen Model Vertrag unter die Nase hält. Deshalb fotografiere ich meist nur Gegenstände oder Freunde oder Bekannte. Ich habe bisher noch kein Land kennengelernt indem einem mehr unangenehme Wichtigtuer beim Fotografieren auf die Pelle rücken als in Deutschland. Dabei sind die allermeisten nicht mal drauf im Bild. Egal was man fotografiert, ob Schornsteine, Stuhlbeine oder sonst was belangloses. Die kommen aus dem Nichts und brabbeln einen mitunter sehr aggressiv an. Verzeiht meinen etwas polarisierend wirkenden Kommentar aber für die vielen völlig uninteressanten Menschen, die sich aufführen als wären Sie Mitglieder des 2. Juni im Exil oder sonst wie so super VIP habe ich kein Verständnis. Es geht den meisten nicht mal um das eigen Bild (wenn es mal überhaupt im Kasten wäre), sondern einfach nur ums Meckern und wichtig tun.
    Dass es sehr wohl Rechte am eigenen Bild gibt steht außer Frage. Dennoch was soll aus der Kunst hierzulande überhaupt noch werden. Haben Henry Cartier Bresson, Vivian Meyer und all die anderen Meister jeden und alles gefragt? Ich denke mal nicht. Das macht alles wirklich keinen Spass so.

  6. Folgender Benutzer sagt "Danke", XA_1979 :


  7. #4
    Spitzenkommentierer Avatar von Rob70
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    Zitat Zitat von XA_1979 Beitrag anzeigen
    In der street Fotografie im weitesten Sinne können meiner bescheidenen Meinung nach keine guten Fotos entstehen, wenn man erst mal fragen und diskutieren muss bzw. anderen einen Model Vertrag unter die Nase hält. Deshalb fotografiere ich meist nur Gegenstände oder Freunde oder Bekannte. Ich habe bisher noch kein Land kennengelernt indem einem mehr unangenehme Wichtigtuer beim Fotografieren auf die Pelle rücken als in Deutschland. Dabei sind die allermeisten nicht mal drauf im Bild. Egal was man fotografiert, ob Schornsteine, Stuhlbeine oder sonst was belangloses. Die kommen aus dem Nichts und brabbeln einen mitunter sehr aggressiv an. Verzeiht meinen etwas polarisierend wirkenden Kommentar aber für die vielen völlig uninteressanten Menschen, die sich aufführen als wären Sie Mitglieder des 2. Juni im Exil oder sonst wie so super VIP habe ich kein Verständnis. Es geht den meisten nicht mal um das eigen Bild (wenn es mal überhaupt im Kasten wäre), sondern einfach nur ums Meckern und wichtig tun.
    Dass es sehr wohl Rechte am eigenen Bild gibt steht außer Frage. Dennoch was soll aus der Kunst hierzulande überhaupt noch werden. Haben Henry Cartier Bresson, Vivian Meyer und all die anderen Meister jeden und alles gefragt? Ich denke mal nicht. Das macht alles wirklich keinen Spass so.
    Ich sehe es prinzipiell ähnlich wie Du es in der letzten Zeile sagst: Es ist schade, dass die Streetfotografie als die Suche nach spontan entstehenden Situation mit Situationskomik oder anderer Aussagekraft in DE im Prinzip verboten ist. Ich sehe es ebenso, dass diese Fotografie im Moment entstehen muss und der Beteiligte am Besten (noch) nichts davon mitbekommt. Gestellte Fotos finde ich darüber hinaus als Kunstform fragwürdig.

    Andererseits sehe ich es natürlich genauso, dass das öffentliche Fotografieren prinzipiell problematisch sein kann. Es sollte einen Paragrafen geben, der das Veröffentlichen von "geschmackvollen Fotos" erlaubt. Allerdings ist mir natürlich auch klar, dass es diesen Paragrafen nicht geben kann, weil sich ja über Geschmack bestens streiten lässt, über Geschmack in der Kunst sowieso.

    Es bleibt dabei. Dem Deutschen ist die Streetfotografie in dieser Hinsicht verboten bzw. muss privat bleiben. Trotzdem schade.
    Geändert von Rob70 (01.11.2022 um 23:22 Uhr)

  8. #5
    Spitzenkommentierer Avatar von Rob70
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    Nachdem das Interesse verebbt ist, noch ein Bild zum Abschluss:


  9. 9 Benutzer sagen "Danke", Rob70 :


  10. #6
    Spitzenkommentierer Avatar von gorvah
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    für mich sind #15 & #20 die Besten.

    #15 : Faszinierend die Ähnlichtkeit des Schattenwurfes von Hose und Muskeln.

    #20 : Im richtigen Zeitpunkt abgedrückt.

    Danke

    Gruß

    Gorvah

  11. 3 Benutzer sagen "Danke", gorvah :


  12. #7
    Spitzenkommentierer Avatar von Rob70
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    Standard Ein wenig Action...

    Wieder das Akrobatik-Trio, wieder Sigma 5.6/180 APO Macro:


  13. 4 Benutzer sagen "Danke", Rob70 :


  14. #8
    Spitzenkommentierer Avatar von Rob70
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    Standard Cuban Dance

    Die junge Dame hatte richtig viel Energie beim Tanzen, wie man auch in einem statischen Foto erkennt. Vermutlich mit dem G90.


  15. 5 Benutzer sagen "Danke", Rob70 :


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