Nein. Die mir möglichen Haftpflichtversicherungen für gewerblich Tätige decken nur Schäden ab, die während der Arbeiten am Auftrag an anderen als den zu bearbeitenden Gegenständen entstehen.
Wenn der zu bearbeitende Gegenstand selbst durch meine Bearbeitung irreparabel beschädigt wird, muss ich selbst mich um die Schadensregulierung kümmern.
Im vorhin erwähnten Fall war der Linsensatz des Trägerobjektives, das mit dem Cinemascopevorsatz zusammengebaut war, zwar nahezu identisch mit dem häufiger anzutreffenden Wald-und-Wiesen-50er, aber in einem anderen Gehäuse ohne Fokuseinstellung (die Fokussierung macht man mit der Frontlinse des Cinemascope-Vorderteiles) verbaut.
Ein identisches oder auch nur baugleiches Cinemascope-Objektiv von ISCO findet man äußerst selten und wenn, dann nur für 4500 bis 6000 Euro...


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