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Thema: Veröffentlichung von Bildern mit Personen drauf

Baum-Darstellung

  1. #10
    Moderator Avatar von RetinaReflex
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    Zitat Zitat von Rob70 Beitrag anzeigen
    Mir scheint allerdings, dass es evtl. nicht ganz so einfach ist, wie Du sagst, denn es ist ja ein "relativ" öffentlicher Auftritt. Nach meiner Meinung würde ich es auch so einschätzen, dass die Artisten eine Veröffentlichung begrüßen würden. Ich weiß, meine Meinung tut nichts zur Sache. Es bleibt wohl dabei, dass nur ich mich an den Bildern erfreuen kann. VG
    Für das Aufnehmen ist das korrekt. Es ist aber zu differenzieren zwischen der Aufnahme und der Veröffentlichung.


    Zitat Zitat von Anthracite Beitrag anzeigen
    Ich schließe mich der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht an. Hier handelt es sich nicht um Streetfotografie o. Ä., sondern um eine organisierte Veranstaltung. Die Aussagen zum Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Foto sind zwar korrekt, kommen hier aber nicht zum Tragen, da ein Vertrag (der nicht einmal schriftlich sein muss) zwischen Veranstalter, d. h. dem Hotel, und den Künstlern vorliegt. In dem Vertrag ist idR. in irgendeiner Form das Recht von Fotos und Aufnahmen geklärt. Damit liegt das Recht für die Veröffentlichungen der Aufnahmen beim Hotel.

    Insbesondere diese Aussage

    ist hier ohne Belang. Man könnte darüber diskutieren, ob die Darsteller nicht tatsächlich Geld von Rob70 erhalten hätten, nämlich indirekt über den Hotelpreis oder einen Eintritt, aber da besteht nur ein Vertrag zum Hotel, nicht vom Zuschauer zu den Künstlern, und damit liegen auch die Verwertungsrechte beim Hotel. Selbst wenn Rob70 den Künstlern noch zusätzlich Geld gegeben hätte, für die Show selbst wären diese weiterhin an ihren Vertrag mit dem Hotel gebunden.

    Ansprechpartner ist also ausschließlich das Hotel.
    Auf eine vom Hotel erteilte allgemeine Fotografiererlaubnis würde ich mich nicht verlassen, solange diese Shows nicht explizit mit eingeschlossen sind. Facebook-Bildchen, wo die Show eher Beiwerk der Urlaubsreportage ist, sehe ich als unproblematisch an - außer für die Show bestand ein Verbot der Veröffentlichung, und sei es mündlich geäußert - aber eine professionelle Bewertung sehe ich damit als nicht gedeckt an. Es kommt aber drauf an, wie die Fotografiererlaubnis formuliert ist.

    Ein Blick in die AGB des Hotels kann helfen.
    Wenn dort der Punkt nicht in deinem Sinne geklärt ist, mach eine Anfrage ans Hotel. Wird diese nicht beantwortet - wie bei deinem Versuch - dann noch mal nachfragen, denn das ist keine Standardanfrage an die Rezeption, und die Mail mag bei der Klärung in irgendeiner überfüllten Mailbox verschollen sein.
    Beim nächsten Urlaub am besten vorher beim Hotel fragen, solange mal persönlich anwesend ist.
    In meinen Augen interpretierst du hier zu viel in den Sachverhalt hinein. Irgendeine Form des Vertrages (wahrscheinlich typengemischt) wird zwischen Künstler und Hotel vorliegen. Ob dieser jedoch die Bildrecht mit einschließt steht auf einem anderen Blatt, jedoch liegt dann zumindest eine Bezahlung von Seiten des Hotels vor und somit ein Recht an der Veröffentlichung.

    Was du jedoch übersieht ist eine Besonderheit des UrhG, nämlich die Differenzierung zwischen einfachem und ausschließlichem Verwendungsrecht. Das Hotel wird durch ihre Bezahlung ohnehin ein Recht an der Veröffentlichung haben, die Frage ist jedoch ob sie ein ausschließliches haben, was ungewöhnlich wäre.


    Also müssten wir uns zunächst fragen, ob dem Fotografen hier ein eigenes Veröffentlichungsrecht gegeben ist, wie ich in meinem vorherigen Posting ausgeführt habe.
    Ein indirektes Bezahlen ist eine spannende Idee. Ich würde jedoch dagegen argumentieren aufgrund dem Sinn und Zweck der Norm. Man möchte hier den Künstler schützen, erhält dieser Geld vom Veröffentlicher, so kann man davon ausgehen, dass man sich konkludent zumindest geeinigt hat über eine Verwertung der Bilder, da es sonst widersinnig wäre Geld zu bezahlen.
    Bleibst also nur ein abgeleitetes Recht und zwar vom Hotel, welches s.o. eines haben sollte. Korrekt ist hier, dass ein Blick in die AGB helfen kann oder eine Anfrage an das Hotel.

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", RetinaReflex :


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