
Zitat von
hinnerker
Was spricht denn dagegen, bei einer unsicheren Rechtslage einfach mal die Akteure zu fragen und ein Einverständnis einzuholen?
Generell würde ich mich als ungefragt Fotografierter dagegen verwahren, Bild von mir veröffentlicht zu sehen, also weder das Medium für die Veröffentlichung zu kennen, noch in welchem thematischen Zusammenhang dieses Foto unter Umständen später stehen wird.
Das Fotografieren in einem Hotel erlaubt sein könnte, ändert ja nichts daran, dass das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten gewahrt bleiben muss. Solange ein Künstler davon ausgehen kann, das die gefertigten Bild alleinig der Urlaubserinnerung wegen gefertigt werden, wird kaum jemand dagegen vorgehen. Anders aber ist eben bei Veröffentlichungen, wo überhaupt nicht klar ist, welche Kreise das ziehen kann.