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Thema: Net SE (Meyer-Optik) ist insolvent ?

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  1. #32
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Gang Beitrag anzeigen
    Ich wollte nur klarstellen, dass die Teilnehmer an einem Kickstarter Prozess nicht automatisch Risiko-Kapitalgeber im finanztechnischen Sinne sind. Unterm Strich ist das mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wahrscheinlich aber egal.

    Allerdings: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet nach meinem Kenntnisstand jedoch, dass genügend Masse (Geld/Sachanlagen/Immobilie, etc.) - zumindest zur Befriedung des Insolvenzverwalters - vorhanden ist, um eventuell Teilansprüche von Gläubigern befriedigen zu können. Insolvenz heißt nicht unbedingt pleite. Auch bereits eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit fordert eine Insolvenzanmeldung. Vorrangig sind natürlich u.a. Löhne und Gehälter. Wer sich aber an einem Kickstarter Projekt beteiligt hat, der sollte sich schon beim Insolvenzverwalter melden und seine Ansprüche bis zum 15.12.2018 anmelden. Hier nochmal die Bekanntmachung vom 01.10.2018 des Insolvenzgerichts:

    https://www.insolvenzbekanntmachunge...Eroeffnung.htm

    Darin sind alle Kontakte und Daten enthalten.

    Gruß, Rick
    Richtig, ein Insoverfahren wird in der Regel nur eröffnet, wenn eine die sogenannten "Verfahrenskosten" deckende Masse vorhanden ist.

    Das scheint hier der Fall zu sein, denn sonst wäre das von Insolvenzgericht "mangels Masse" nicht eröffnet worden.

    So ist auch zu verstehen, weshalb Gläubiger nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden sollen. Mit diesem eigentlich unnötigen Schritt bei einer intakten Buchhaltung wird letztlich bezweckt, diejenigen von vornherein auszusieben, die nicht mit einer "Quote" rechnen.
    Eigentlich unnötig sage ich deshalb, weil in den Büchern von Net SE ja die eigentlichen Verbindlichkeiten (auch wem gegenüber!), die die Firma hat, ersichtlich sein sollten.

    Jeder, der seine Forderung nicht anmeldet wäre im Ergebnis doppelt blöd, denn neben dem verlorenen Geld führt ein Anmelde-Verzicht zu einer erhöhten Verteilungs-Quote für andere Gläubiger (sofern da überhaupt noch nennenswerte Beträge bei herauskommen).

    Also in jedem Falle anmelden...
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

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