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Ist im Grunde müßig, denn das Geld ist definitiv weg. Und um das auf dem Klageweg mit nur minimalen Chancen durchzusetzen und so eine Musterklage zu starten, wäre im Grunde nur so etwas wie "gutes Geld dem Schlechten hinterher werfen" aus meiner Sicht.
Ich wollte nur klarstellen, dass die Teilnehmer an einem Kickstarter Prozess nicht automatisch Risiko-Kapitalgeber im finanztechnischen Sinne sind. Unterm Strich ist das mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wahrscheinlich aber egal.

Allerdings: Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bedeutet nach meinem Kenntnisstand jedoch, dass genügend Masse (Geld/Sachanlagen/Immobilie, etc.) - zumindest zur Befriedung des Insolvenzverwalters - vorhanden ist, um eventuell Teilansprüche von Gläubigern befriedigen zu können. Insolvenz heißt nicht unbedingt pleite. Auch bereits eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit fordert eine Insolvenzanmeldung. Vorrangig sind natürlich u.a. Löhne und Gehälter. Wer sich aber an einem Kickstarter Projekt beteiligt hat, der sollte sich schon beim Insolvenzverwalter melden und seine Ansprüche bis zum 15.12.2018 anmelden. Hier nochmal die Bekanntmachung vom 01.10.2018 des Insolvenzgerichts:

https://www.insolvenzbekanntmachunge...Eroeffnung.htm

Darin sind alle Kontakte und Daten enthalten.

Gruß, Rick