Das ganze ist ein recht komplexes Thema, wann welche Freigrenzen vorliegen, wann es Hartz-IV-Bezüge betrifft, ob mehrere Minijobs vorliegen, ob die eigentliche Tätigkeit auch zu beachten ist, welche Meldefristen es gibt, und ich kenne mich da nicht wirklich aus.
Normalerweise dürfte gelegentliches Modeln auf Spaßbasis gegen ein kleines Entgeld kein Problem sein, denn wo kein Kläger, da kein Richter, aber hier versucht scheinbar jemand, ihr einen Strick draus zu drehen. Daher meine Überlegung, dass es auch unabhängig von der uns nicht bekannten beruflichen Situation keine Schwarzarbeit sein dürfte.
Der simple Verweis auf Freigrenzen scheint mir riskant. Schließlich müssen auch 450-Euro-Jobs angemeldet werden.
Deinen Ausführungen, was den Fotografen betrifft, schließe ich mich an. Auch wenn ich seinen Ärger über die vermutlich kurzfristige Absage verstehen kann, sein Verhalten ist völlig überzogen und unangemessen.