Nunmal langsam... nicht alle Nebeneinkünfte sind sozialversicherungspflichtig wenn sie unterhalb bestimmter Freigrenzen liegen !Da wir aus den Ausführungen keinerlei Informationen über ihren Status (Studentin, Schülerin, Hausfrau etc..) bekommen haben, gelten bestimmte Freigrenzen für nebenberufliche Tätigkeiten die von der Sozailversicherungspflicht ausgenommen sind.
IMHO ist hier davon auszugehen, da die Dame das wohl nicht "berufsmäßig" im Rahmen einer Anstellung oder sonstigem "Haupterwerb" machte.
Die Schlußfolgerung das diese "Peanuts" keinerlei Relevanz haben, ist zwar richtig, aber sozialversicherungspflichtig ist so eine Geschichte erst ab - meine ich mich zu erinnern - 2.400 Euro jährlich. Deshalb wehre ich mich gegen die Verknüpung es sei Schwarzarbeit, weil keine Sozialabgabe abgeführt worden sei (was aber wohl auch nur die Dame selbst weiß).
Und diese 2.400 Euro wird das Model durch ihre einmalige Aufwandsentschädigung/Nebentätigkeitsentlohnung sicherlich nicht erhalten haben, denn dann hätte der Fotograf gleich auf eine Agentur zurückgreifen können für seinen Workshop...
Dem Typen ging es aus meiner Sicht nur darum, ein gutaussehendes Mädel für "dünnes Geld" vor die Kameras zu bringen und so die Kosten für seine Workshpteilnehmer gering zu halten.
Und sorry, wer einen Workshop plant, bei dem die Teilnehmer vermutlich einen festen Betrag bezahlen, der muss im Vorfeld schon dafür sorgen, dass die Teilnahmegebühren schon so kalkuliert sind, das er Eventualitäten "auffangen" kann. Da irgendein gutaussehendes Mädel auf der Straße anzusprechen, ist schon mehr als "abenteuerlich", wenn er im Vorfeld selbst Geld von den Teilnehmern erhalten hat oder zu erhalten hofft.
Sowas plant man schon im Vorfeld und spricht nicht erst irgendjemanden, der zufällig herumläuft an.
Und das die Dame ein zweites Mal anfänglich zugesagt hat, dürfte eher damit zusammenhängen, dass es ihr geschmeichelt hat, nachgefragt zu werden. Von der "monetären" - Verlockung ist angesichts ihrer späteren Absage wohl kaum auszugehen, denn wäre die nennenswert, so hätte sie sich sicherlich in ein Taxi gesetzt und den Termin wahrgenommen.
IMHO nur ein Fotograf, der erkennbar verärgert ist, dass seine "Billig-Konzepte" in der Planung nicht aufgegangen sind und dem vermutlich die Workshop-Teilnehmer wegen des geplatzten Termins nun "die Hölle heiß machen".
Aber auch da hat die Dame keinerlei Dinge zu befürchten, denn erstens liegt es im Rahmen des Risikos des "Unternehmers Fotograf", das bestimmte Termine abgesagt werden können... und zweitens liegt es in seiner Verantwortung hier für eine risikofreie Veranstaltung zu sorgen bzw. sich auf "Notfälle" vorzubereiten... was hätte er denn gemacht, wenn das Mädel verstorben wäre bei dem Autounfall?
Der Typ wird da niemals irgendeinen Anspruch geltend machen können, denn er handelt als "Unternehmer" mit allen Haftungen für Risiken.
Der Fotograf ist - wie jeder andere, der Kurse gewerblich anbietet - letztlich auch darauf zu verweisen, seine Kursgebühren bei Nichtzustandekommen an die Teilnehmer zurück zu zahlen und im Vorfeld in seinen Abmachungen mit den Teilnehmern auch ein Scheitern aus höherem Grund zu erwähnen und über die Rückzahlung der Kursgebühren hinausgehende Schadenersatzansprüche abzulehnen.
Insofern sehe ich da überhaupt keinen "Angriffspunkt" für irgendwelche Forderungen seitens des Fotografen an das Model.