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Thema: Eine Bitte um die vorsichtige Einschätzung einer Rechtslage

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Wie ich das als juristische Laiin sehe:

    Zitat Zitat von xali Beitrag anzeigen
    - angesichts des nicht vorhandenen Vertrags halte ich jegliche Schadenersatzforderungen für absurd. Oder?
    Auch eine mündliche Absprache ist ein gültiger Vertrag. Das Problem besteht allenfalls darum, diese Absprache zu beweisen.
    Selbst ohne mündliche Absprache kann ein gültiger Vertrag geschlossen werden, wenn beide Parteien entsprechend handeln. Beispiel: Im Supermarkt stellt der Verkäufer seine Waren in das Regal, der Kunde legt die ausgesuchte Ware auf das Kassenband und zahlt. Damit wird ein gültiger Kaufvertrag geschlossen, ohne dass ein Schriftstück unterzeichnet wurde und ohne dass ein Wort gefallen ist. Dies läuft unter dem Begriff "konkludentes Handeln".

    Bei beiden Shootings dürfte es zwar schwer sein, den Wortlaut der mündlichen Abmachung zu beweisen, aber konkludentes Handeln liegt eindeutig vor:
    - Beim ersten Mal hat sie sich zum Ablichten postiert und Geld genommen.
    - Beim zweiten Mal hat sie durch die Krankmeldung die vorherige Zusage bestätigt.

    Die Schadenersatzforderungen dürften allerdings tatsächlich unbegründet sein.
    Da hier scheinbar keine Vereinbarungen getroffen wurden, dürfte das gesetzliche Recht zur Anwendung kommen, und dort hat der Arbeitgeber keinerlei Schadenersatzansprüche von einem kranken Angestellten (Wenn er ihm allerdings nachweisen kann, sich krank zu melden, ohne krank zu sein, d. h. blau zu machen, sieht das womöglich anders aus. Dieser Nachweis ist aber schwer zu führen, solange der Angestellte sich nicht selbst verrät.). Hier bewege ich mich aber auf dünnem Eis, da ich nicht weiß, ob hier das Arbeitsrecht oder andere Vorschriften zum tragen kämen.

    - wie sieht es mit den Bildrechten vom ersten Shooting aus? Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.
    Sie hat Geld für das Modeln genommen. Daher liegen die Bildrechten bei dem/den Fotografen, die bezahlt haben (Vertrag per konkludentem Handeln). Über das normale hinausgehende Nutzung (z. B. in einer Werbekampagne) dürfte damit nicht eingeschlossen sein, die Präsentation z. B. auf Facebook hingegen schon.
    Thema schriftliche Vereinbarung: Siehe oben.

    - durch den fehlenden Vertrag fühlt sich das für mich nach Schwarzarbeit an. Das muss sich das Model natürlich auch vorwerfen lassen.
    Ob Vertrag oder nicht, ist egal, Schwarzarbeit liegt vor, wenn sie Geld genommen hat, ohne Sozialabgaben abzuführen.
    Das erste Mal, wo sie spontan angesprochen wurde, dürfte das als freundschaftliche Hilfe, für die es eine kleine Belohnung gegeben hat, durchgehen. Hier war nichts geplant, und der Verdienst stand vermutlich nicht im Vordergrund.
    Beim zweiten Mal ist auf Grund der Krankmeldung kein Geld geflossen.
    Daher handelt es sich mMn. nicht um Schwarzarbeit.
    Siehe z. B. hier.

    - der Fotograf ist durchaus renommiert zu nennen, ist sowas ein gängiges Gehabe?
    Ich hoffe mal nicht, dass das gängig ist.

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", Anthracite :


  3. #2
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Anthracite Beitrag anzeigen
    Ob Vertrag oder nicht, ist egal, Schwarzarbeit liegt vor, wenn sie Geld genommen hat, ohne Sozialabgaben abzuführen.
    Das erste Mal, wo sie spontan angesprochen wurde, dürfte das als freundschaftliche Hilfe, für die es eine kleine Belohnung gegeben hat, durchgehen. Hier war nichts geplant, und der Verdienst stand vermutlich nicht im Vordergrund.
    Beim zweiten Mal ist auf Grund der Krankmeldung kein Geld geflossen.
    Daher handelt es sich mMn. nicht um Schwarzarbeit.
    Siehe z. B. hier.


    Ich hoffe mal nicht, dass das gängig ist.
    Nunmal langsam... nicht alle Nebeneinkünfte sind sozialversicherungspflichtig wenn sie unterhalb bestimmter Freigrenzen liegen !Da wir aus den Ausführungen keinerlei Informationen über ihren Status (Studentin, Schülerin, Hausfrau etc..) bekommen haben, gelten bestimmte Freigrenzen für nebenberufliche Tätigkeiten die von der Sozailversicherungspflicht ausgenommen sind.
    IMHO ist hier davon auszugehen, da die Dame das wohl nicht "berufsmäßig" im Rahmen einer Anstellung oder sonstigem "Haupterwerb" machte.

    Die Schlußfolgerung das diese "Peanuts" keinerlei Relevanz haben, ist zwar richtig, aber sozialversicherungspflichtig ist so eine Geschichte erst ab - meine ich mich zu erinnern - 2.400 Euro jährlich. Deshalb wehre ich mich gegen die Verknüpung es sei Schwarzarbeit, weil keine Sozialabgabe abgeführt worden sei (was aber wohl auch nur die Dame selbst weiß).

    Und diese 2.400 Euro wird das Model durch ihre einmalige Aufwandsentschädigung/Nebentätigkeitsentlohnung sicherlich nicht erhalten haben, denn dann hätte der Fotograf gleich auf eine Agentur zurückgreifen können für seinen Workshop...

    Dem Typen ging es aus meiner Sicht nur darum, ein gutaussehendes Mädel für "dünnes Geld" vor die Kameras zu bringen und so die Kosten für seine Workshpteilnehmer gering zu halten.
    Und sorry, wer einen Workshop plant, bei dem die Teilnehmer vermutlich einen festen Betrag bezahlen, der muss im Vorfeld schon dafür sorgen, dass die Teilnahmegebühren schon so kalkuliert sind, das er Eventualitäten "auffangen" kann. Da irgendein gutaussehendes Mädel auf der Straße anzusprechen, ist schon mehr als "abenteuerlich", wenn er im Vorfeld selbst Geld von den Teilnehmern erhalten hat oder zu erhalten hofft.

    Sowas plant man schon im Vorfeld und spricht nicht erst irgendjemanden, der zufällig herumläuft an.

    Und das die Dame ein zweites Mal anfänglich zugesagt hat, dürfte eher damit zusammenhängen, dass es ihr geschmeichelt hat, nachgefragt zu werden. Von der "monetären" - Verlockung ist angesichts ihrer späteren Absage wohl kaum auszugehen, denn wäre die nennenswert, so hätte sie sich sicherlich in ein Taxi gesetzt und den Termin wahrgenommen.

    IMHO nur ein Fotograf, der erkennbar verärgert ist, dass seine "Billig-Konzepte" in der Planung nicht aufgegangen sind und dem vermutlich die Workshop-Teilnehmer wegen des geplatzten Termins nun "die Hölle heiß machen".

    Aber auch da hat die Dame keinerlei Dinge zu befürchten, denn erstens liegt es im Rahmen des Risikos des "Unternehmers Fotograf", das bestimmte Termine abgesagt werden können... und zweitens liegt es in seiner Verantwortung hier für eine risikofreie Veranstaltung zu sorgen bzw. sich auf "Notfälle" vorzubereiten... was hätte er denn gemacht, wenn das Mädel verstorben wäre bei dem Autounfall?

    Der Typ wird da niemals irgendeinen Anspruch geltend machen können, denn er handelt als "Unternehmer" mit allen Haftungen für Risiken.

    Der Fotograf ist - wie jeder andere, der Kurse gewerblich anbietet - letztlich auch darauf zu verweisen, seine Kursgebühren bei Nichtzustandekommen an die Teilnehmer zurück zu zahlen und im Vorfeld in seinen Abmachungen mit den Teilnehmern auch ein Scheitern aus höherem Grund zu erwähnen und über die Rückzahlung der Kursgebühren hinausgehende Schadenersatzansprüche abzulehnen.

    Insofern sehe ich da überhaupt keinen "Angriffspunkt" für irgendwelche Forderungen seitens des Fotografen an das Model.
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  4. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


  5. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
    Nunmal langsam... nicht alle Nebeneinkünfte sind sozialversicherungspflichtig wenn sie unterhalb bestimmter Freigrenzen liegen !
    Das ganze ist ein recht komplexes Thema, wann welche Freigrenzen vorliegen, wann es Hartz-IV-Bezüge betrifft, ob mehrere Minijobs vorliegen, ob die eigentliche Tätigkeit auch zu beachten ist, welche Meldefristen es gibt, und ich kenne mich da nicht wirklich aus.

    Normalerweise dürfte gelegentliches Modeln auf Spaßbasis gegen ein kleines Entgeld kein Problem sein, denn wo kein Kläger, da kein Richter, aber hier versucht scheinbar jemand, ihr einen Strick draus zu drehen. Daher meine Überlegung, dass es auch unabhängig von der uns nicht bekannten beruflichen Situation keine Schwarzarbeit sein dürfte.

    Der simple Verweis auf Freigrenzen scheint mir riskant. Schließlich müssen auch 450-Euro-Jobs angemeldet werden.

    Deinen Ausführungen, was den Fotografen betrifft, schließe ich mich an. Auch wenn ich seinen Ärger über die vermutlich kurzfristige Absage verstehen kann, sein Verhalten ist völlig überzogen und unangemessen.

  6. Folgender Benutzer sagt "Danke", Anthracite :


  7. #4
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von Anthracite Beitrag anzeigen
    ...

    Der simple Verweis auf Freigrenzen scheint mir riskant. Schließlich müssen auch 450-Euro-Jobs angemeldet werden.
    ...
    Ja, aber 450 Euro Jobs sind "wiederkehrende und feste Verhältnisse" und keine gelegentliche Nebeneinkunft...

    Hier wird es deutlicher dargestellt... https://www.akademie.de/wissen/neben...alversicherung

    Und hier kommen die omiösen 2.400 Euro her, steuerrechtliche Relevanz.... siehe Haufe Verlag.. https://www.haufe.de/finance/finance...HI2546229.html

    Hilft vielleicht in der Frage der vermeintlichen "Schwarzarbeit" weiter..

    Nach wie vor... die Dame hat ohnehin nichts zu befürchten...

    LG
    Henry
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  8. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


  9. #5
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    Ich kann mich nur anschließen, wirkt alles sehr unseriös aber anscheinend hat der Herr Fotograf mit seinen Aussagen eine bleibende Wirkung hinterlassen, sonst wäre nicht soviel Unsicherheit vorhanden. Letztendlich beruhigen wird wahrscheinlich nur die Aussage eines Anwalts und meines Wissens kann man sich hierzu eine günstige Unterstützung beim Verbraucherschutz holen, vor allem wenn die Worte unseriös, Vertrag und Entschädigung fallen.
    VG Danyel

  10. Folgender Benutzer sagt "Danke", Dbuergi :


  11. #6
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    Hier habe ich noch einen Link gefunden, der viele der Punkte aufgreift und eigentlich deutlich zeigt, dass der Fotograf ohne schriftlichen Vertrag keine wirkliche Handhabe hat:
    https://www.atm-anwaltskanzlei-tilo-...odell-vertrag/
    VG Danyel

  12. Folgender Benutzer sagt "Danke", Dbuergi :


  13. #7
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    Vielen lieben Dank schon mal für eure sachlichen Meinungen.
    Im Grunde war meine erste Einschätzung der eurigen sehr ähnlich und ich habe ihr gesagt, dass sie erstmal Ruhe bewahren und ihn kommen lassen soll, mMn passiert da eh nichts.

    Aber, das ist natürlich auch bedingt durch Lebenserfahrung, bewirkt eine angekündigte Schadenersatzforderung erstmal eine gewisse Panik, die mich vor 30 Jahren auch beunruhigt hätte.

    Ich halte euch auf dem laufenden, das Ganze ist noch recht frisch, der Anruf des sog. Fotografen war diesen Montag...
    Gruß
    Rolf
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