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Thema: Eine Bitte um die vorsichtige Einschätzung einer Rechtslage

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  1. #3
    Spitzenkommentierer Avatar von Anthracite
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    Wie ich das als juristische Laiin sehe:

    Zitat Zitat von xali Beitrag anzeigen
    - angesichts des nicht vorhandenen Vertrags halte ich jegliche Schadenersatzforderungen für absurd. Oder?
    Auch eine mündliche Absprache ist ein gültiger Vertrag. Das Problem besteht allenfalls darum, diese Absprache zu beweisen.
    Selbst ohne mündliche Absprache kann ein gültiger Vertrag geschlossen werden, wenn beide Parteien entsprechend handeln. Beispiel: Im Supermarkt stellt der Verkäufer seine Waren in das Regal, der Kunde legt die ausgesuchte Ware auf das Kassenband und zahlt. Damit wird ein gültiger Kaufvertrag geschlossen, ohne dass ein Schriftstück unterzeichnet wurde und ohne dass ein Wort gefallen ist. Dies läuft unter dem Begriff "konkludentes Handeln".

    Bei beiden Shootings dürfte es zwar schwer sein, den Wortlaut der mündlichen Abmachung zu beweisen, aber konkludentes Handeln liegt eindeutig vor:
    - Beim ersten Mal hat sie sich zum Ablichten postiert und Geld genommen.
    - Beim zweiten Mal hat sie durch die Krankmeldung die vorherige Zusage bestätigt.

    Die Schadenersatzforderungen dürften allerdings tatsächlich unbegründet sein.
    Da hier scheinbar keine Vereinbarungen getroffen wurden, dürfte das gesetzliche Recht zur Anwendung kommen, und dort hat der Arbeitgeber keinerlei Schadenersatzansprüche von einem kranken Angestellten (Wenn er ihm allerdings nachweisen kann, sich krank zu melden, ohne krank zu sein, d. h. blau zu machen, sieht das womöglich anders aus. Dieser Nachweis ist aber schwer zu führen, solange der Angestellte sich nicht selbst verrät.). Hier bewege ich mich aber auf dünnem Eis, da ich nicht weiß, ob hier das Arbeitsrecht oder andere Vorschriften zum tragen kämen.

    - wie sieht es mit den Bildrechten vom ersten Shooting aus? Es gibt keine schriftliche Vereinbarung.
    Sie hat Geld für das Modeln genommen. Daher liegen die Bildrechten bei dem/den Fotografen, die bezahlt haben (Vertrag per konkludentem Handeln). Über das normale hinausgehende Nutzung (z. B. in einer Werbekampagne) dürfte damit nicht eingeschlossen sein, die Präsentation z. B. auf Facebook hingegen schon.
    Thema schriftliche Vereinbarung: Siehe oben.

    - durch den fehlenden Vertrag fühlt sich das für mich nach Schwarzarbeit an. Das muss sich das Model natürlich auch vorwerfen lassen.
    Ob Vertrag oder nicht, ist egal, Schwarzarbeit liegt vor, wenn sie Geld genommen hat, ohne Sozialabgaben abzuführen.
    Das erste Mal, wo sie spontan angesprochen wurde, dürfte das als freundschaftliche Hilfe, für die es eine kleine Belohnung gegeben hat, durchgehen. Hier war nichts geplant, und der Verdienst stand vermutlich nicht im Vordergrund.
    Beim zweiten Mal ist auf Grund der Krankmeldung kein Geld geflossen.
    Daher handelt es sich mMn. nicht um Schwarzarbeit.
    Siehe z. B. hier.

    - der Fotograf ist durchaus renommiert zu nennen, ist sowas ein gängiges Gehabe?
    Ich hoffe mal nicht, dass das gängig ist.

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", Anthracite :


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