Schwierig, da eine Einschätzung vorzunehmen, aber ich versuch es mal.Zitat von Xali
Generell können Verträge auch mündlich geschlossen werden und wenn konkludentes Handeln beim Model (wie im ersten Fall, dem verregneten Shooting) auch vorliegt, so kann man schon von einem "Vertrag" reden zumal sie eine Entlohnung für ihre Dienste im ersten Fall angenommen hat.
- Bildrechte: Gibt es eigentlich keine... denn wenn dieser Workshop nur dazu diente, Amateur-Fotografen zu unterweisen oder ihnen die Arbeit zu zeigen, so ist damit noch lange kein Veröffentlicheungsrecht verbunden.
(falls das Deine Frage war....?) Die Fotos darf nach meiner Einschätzung daher nur der jeweilig teilnehmende Fotograf für sich privat verwenden, denn nur dazu dürfte sich das Model bereit erklärt haben. Auf andere Dinge hat Sie ja keinen direkten Einfluß und wurde - wenn ich es recht verstehe - auch im unklaren gelassen (unterstelle ich jetzt einmal!)
Nach meiner Einschätzung aber muss für den "Folge-Termin" überhaupt gar nichts befürchtet werden, denn wenn weder eine "Honorar-Vereinbarung" vorliegt, die Art und Umfang ihres Engagements regelt und lediglich ein Termin in der Welt ist dem sie zugesagt aber aus normalen Lebensumständen (Unfall, Krankheit oder sonstiges) nicht nachkommen kann, so hat der organisierende Fotograf halt damit zu leben.
Das Model machte diese Zusage aus "Spaß an der Freude"... sie ist nicht an irgendwelche Weisungen des Fotografen gebunden. Er ist es ja, der mit seinem "Workshop-Angebot" primär ein geschäftliches Interesse verfolgt. Wie jeder Unternehmer muss er eben auch mit dem Risiko leben, das ein Termin nicht eingehalten werden kann.
Anderenfalls hätte er ja jederzeit die Möglichkeit gehabt, für dieses Vorhaben eine "Model-Agentur" einzuspannen und sich nach den Setcards geeignete Kandidatinnen auszusuchen, sowie gegebenenfalls Vertretungen organisieren zu können.
Einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird das "Gehabe" des Fotografen sicherlich nicht standhalten...
Zudem ist im Hinblick auf "Schwarzarbeit" des Models ohnehin fraglich, ob es sich hier nicht eher um eine Aufwandsentschädigung als um ein echtes Honorar im ersten Fall gehandelt hat.
Und auch wenn, wäre es völlig egal, weil in steuerrechtlicher Hinsicht niemand wissen kann, ob das Mädel diese "Extra - Einnahme" nicht in ihrer Steuererklärung angegeben hat.
Insofern alles nur "Bluff".
LG
Henry