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Thema: Ebay-Ärger

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Kennt sich aus
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    Moin!
    Mir ist mal folgendes passiert:
    Ich kaufe via Sofort-Kaufen einen Artikel für ca. Eur 50.- (Dockingstation für einen Laptop). Bezahle ihn via PayPal.
    Als der Artikel ankam, stellte ich fest, dass er für einen anderen Laptop war als beschrieben. Ich habe den Verkäufer (privat) kontaktiert. Dieser sagte mir, dass ich den Artikel zurück schicken soll und er mir mein Geld (incl. Versandkosten) zurück gibt. Das tat ich dann auch... Jetzt hat der Verkäufer via PayPal eine Rückabwicklung eingeleitet. Ich bekam mein Geld wieder aber OHNE die, von mir bezahlten, Portokosten!
    Ebay sagte mir, dass für sie der Fall erledigt sei, da ich ja mein Geld zurück bekommen habe. Einen Fall konnte sie nicht eröffnen, da der Verkauf rückgängig gemacht wurde. Ich konnte den Verkäufer noch nicht mal bewerten....
    Ok, ist nicht so viel Geld, aber irgendwie nicht gerecht.


    Gruß und ein schönes WE
    Tom

  2. #2
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    Zitat Zitat von Tom1000 Beitrag anzeigen
    Ich bekam mein Geld wieder aber OHNE die, von mir bezahlten, Portokosten!
    Ebay sagte mir, dass für sie der Fall erledigt sei, ...
    Ja, das ist tatsächlich ein Problem mit den AGB´s von ebay, die so nicht mit der in Deutschland geltenden Rechtslage korrespondieren.
    Demnach ist bei Nichterfüllung des Kaufvertrages der Schuldner verpflichtet, auch die Kosten für das Rückporto zu übernehmen. ANDERS ABER BEI RÜCKGABE!

    Abhilfe schafft man sich, wenn man dem Verkäufer die Chance gibt, die Versandkosten im Vorfeld zu überweisen. Macht er dies nicht, kann man die Ware als versichertes Packet mit Rücksendungsnummer "unfrei" per Post innerhalb Deutschlands an den Verkäufer senden. Das wird sehr viel teurer für den Verkäufer aber es reicht Paypal vollkommen aus wenn eine gültige Rücksendungsnummer angegeben wird. Zahlen muss dann der Empfänger bei Erhalt des Packetes. Hat man im Vorfeld eine Versandkostenübernahme per Überweisung angeboten, hat der Verkäufer dann keine Möglichkeit mehr, den höheren Versandbetrag rückzufordern.

    Sollte der Verkäufer/Empfänger sich jedoch verwehren, das Packet anzunehmen und es wird an den Käufer zurück geschickt, wird es spannend.
    Dann muss zwar der Käufer die vollen Versandkosten zahlen, die Ware bleibt aber auch bei ihm und der Kaufpreis sollte wärenddessen von Paypal rückgewickelt sein.
    Dann entsteht eine sogenannte Lagersituation:
    - Der Verkäufer ist rechtmäßiger Besitzer der Ware, da der Kaufvertrag ungültig war und nicht abgeschlossen wurde.
    - Die Ware aber liegt beim Käufer.
    - Die Verkäufer ist nun, falls er seine Ware wieder haben will, dazu verpflichtet alle angefallenen Versandkosten zu übernehmen (Erstversand + Unfreier Rückversand + neuer Rückversand)
    - Hinzu kommt aber die Möglichkeit für den Käufer sogenannte Lagerungskosten zu erheben. Diese können bei wenigen Cent pro Tag z.B. für einen kleinen Artikel wie ein Fotoobjektiv liegen oder sogar bei einigen Euro pro Tag für größere Artikel.(z.B. einen PKW Häger, ein Rolltor ect.)
    Für die Höhe der Lagerungskosten kann man sich an älteren Gerichtsurteilen orientieren.
    Insgesammt ist es aber eine schöne Möglichkeit um solchen Verkäufern eindrucksvoll zu zeigen das sie nicht machen können was sie wollen.

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