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Thema: Ebay-Ärger

Baum-Darstellung

  1. #13
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von cyberpunky Beitrag anzeigen
    @hinerker : ....

    Welche Alternative siehst du bei der ich nicht in irgendeiner Form negativ davon komme ? Für mich ist das schon eine Form von Zwang durch die Instrumente von eBay.

    Das ist was anderes als "Früher" wo man als Käufer den Verkäufer kontaktieren konnte und sich über die Konditionen der Rücknahme einigen konnte und jeder vielleicht
    einen Transportweg gezahlt hat, die 10% Gebühren aber zurückgebucht wurden. Jetzt bin ich bei den "ich porbier es mal aus und schicke es nach 14 Tagen zurück Käufern"
    aber deren willkür ausgeliefert und habe wie in letzteren Fall bei einem Verkaufswert von 75,-€ einen Verlust von 17,50 zu tragen. Da behalte ich es doch besser oder
    Spende es dem DCC .
    Ich würde es drauf ankommen lassen und mir ansehen, was Ebay macht, sobald wirklich ein Fall eröffnet wird.

    Erst dann verläßt man den Bereich der automatisierten Antworten, die bei eines derartigen "Massenaufkommen" selbstverständlich erstmal sein müssen. Deshalb ja diese ganzen "formalisierten" Prozesse in der
    Abwicklung. Ab dem Zeitpunkt muss Ebay dann über einen Mitarbeiter sich die eigentliche Sachlage ansehen. Und da hat schon so mancher Käufer ziemlich blöd aus der Wäsche geguckt, weil dann
    eben gerade die rechtlichen Grundlagen von einem Entscheider mit einbezogen werden müssen im weiteren Vorgehen und wenn die eindeutig ist, so wird da auch nicht anders entschieden werden können, denn auch Ebay hat sich an geltendes Recht zu halten.

    Und wenn die Rücknahme unter Privatleuten ausgeschlossen ist, kann auch Ebay nichts dagegen tun, schlicht weil es ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsgeschäfts zwischen Käufer und Verkäufer war, die Rücknahme auszuschließen.

    Was aber immer sinnvoll ist bei solchen Angeboten, ist - abseits von diesem albernen Vorbelegungsfeld "Keine Rücknahme", sich des vielfach bei Auktionen auch im Beschreibungstext zu lesenden Textbausteinen der Verkäufer zu bedienen, das nach dem entsprechenden Paragraphen (hab ihn grad nicht zur Hand), den auch zwischen Privatleuten bestehenden 2 Jährigen Gewährleistungsanspruch auszuschließen und dies im Text eben zum Bestandteil des Angebots zu machen, den der Bieter mit seinem Gebot akzeptiert.

    Da bist Du dann rechtlich voll auf der sicheren Seite... denn als Privatperson kannst Du diese Gewährleistungen und damit eben die Rückgabemöglichkeit eben in Deinen Angeboten explizit ausschließen.
    Mach ich in meine Angeboten immer... und nie Ärger damit gehabt.

    Verläßt man sich nur auf dieses Wahlfeld, besteht unter Umständen eben halt ein Anzweifelungsbestand.

    Aber allgemein würde ich das immer erstmal drauf ankommen lassen, egal ob nun negativ bewertet wird, denn das ist das einzige Mittel, das ein Käufer hat, wenn Du Dich ansonsten im Beschreibungstext alle Dinge so gut und zweifelsfrei wie möglich beschrieben hast.

    Selbst so ein "funktioniert" bei mir nicht, ist kein Grund, weil jederzeit per sachkundigem Fotohändler oder Experten widerlegbar. Ob nun ein Käufer sich das antun will, diese zusätzlichen Kosten auch noch zu tragen, wage ich zu bezweifeln.
    (und darauf würde es ja bei einem ansonsten einwandfreien Objektiv hinauslaufen... nämlich seinen Vorwurf belegen zu müssen und sich nicht hinter irgendeiner "Kauf-Reue" zu verstecken.

    Wie gesagt, nicht einknicken, wenn man sich ob des Zustandes des Objektivs sicher ist und der Käufer erkennbar nur "spielt".

    LG
    Henry

    Ps.: Service-Status ist nur für gewerbliche Anbieter relevant... woran man schon sieht, das hier im automatisierten Verfahren der Reklamationsabwicklung nicht einmal unterschieden wird in private und gewerbliche... sonst müssten ganz andere und kompliziertere Entscheidungswege in der Software - fallabhängig - eingebaut werden.
    Um das zu vermeiden also erstmal ein allgemeines Regelverfahre, das für beide Anbietertypen gleich ist. Erst wenn ein wirklicher Streitfall eröffnet wurde, geht es dann fallspezifisch weiter... also keine Bange davor... und egal wie, negative Aspekte kannst Du nur vermeiden durch die Einhalltung der Formalien... wie z.B. dem Gewährleistungsausschluss, einer genauen Beschreibung des Gegenstandes und aller relevanten Dinge, die für die Kauf/Biet-Entscheidung des späteren Käufers relevant sind. Dann bist Du immer auf der "grünen" Seite und kannst sogar eine Negativbewertung wieder entfernen lassen... hab ich - wie gesagt schon zweimal machen lassen.
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


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