Zitat Zitat von RetinaReflex Beitrag anzeigen
Meines Wissens nach: Du hättest einen Anspruch auf Schadensersatz und dann zählt der Wiederbeschaffungswert. So funktioniert es auch bei anderen Sammelobjekten, wie zum Beispiel Oldtimern.
Ah danke. Das wäre ja ziemlich gut.