Meines Wissens nach: Du hättest einen Anspruch auf Schadensersatz und dann zählt der Wiederbeschaffungswert. So funktioniert es auch bei anderen Sammelobjekten, wie zum Beispiel Oldtimern.Außerdem: Was passiert, wenn er das Objektiv versehentlich zerstört? Welchen Versicherungswert hat dann das Objektiv? Es gibt ja nur Gebrauchtpreise und die lassen sich sehr dehnen, wenns um Geld geht. Ich möchte nicht 200€ in den Sand setzen.