Was wäre mit Bildern, die schon im Netz sind? Müssten die dann alle runtergenommen werden?
Aber die Kernfrage wird sein, wo kommerzielle Nutzung anfängt...
Gibt es denn keine Lobby der Fotoindustrie?
Ich glaube nicht, dass ein solches Gesetz durchkommt. Der Aufwand der Regulierung wäre unmöglich zu bewältigen... Am Ende würde sich auch keiner daran halten. Es wäre, wie der Tatbestand der Abtreibung. Illegal, aber nicht strafrechtlich verfolgt.
Ich verweise außerdem auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Es ist nicht gestattet, den künstlerischen Gestaltungsraum in einem solchen Maße einzuengen (Außer das Werk, würde gegen die Verfassung verstoßen). Generell darf die Kunstfreiheit, im Unterschied zu anderen Grundrechten, nicht durch ein Gesetz beschränkt werden. Die Frage wäre auch, wie es in anderen Grundgesetzen geschrieben steht?