Das ist auch gut so, denn wehret den Anfängen..
Deshalb ist es auch wichtig, sich bei einer eventuellen Rückabwicklung unbedingt daran zu halten, Geld erst zu erstatten, wenn der Gegenstand eingetroffen ist und Du prüfen konntest, ob die Rücklieferung auch einwandfrei Deine verkaufte Ware beinhaltet.
Mit dem Firmenaccount hatte ich das mal, es ging um ein damals mit 6.000 Makr sauteueres Compaq Laptop!
Als es ausser Dienst gestellt und durch ein neues ersetzt wurde, hab ich es damals verhökert. Zurück kam mit einem angeblichen Defekt äußerlich mein Laptop, aber mit anderem Innenleben.
Die Dinger waren später bekannt dafür, das sich aufgrund von Hitzeproblemen die Grafik-Chips selbst "auslöteten"..
Da wurde das Gehäuse mit dem ausgetauschten, in der beschriebenen Art defekten Mainboard zurück geschickt. Das Laptop ging dann ein weiteres Mal an den Käufer und ich hab das dann seinerzeit bei eBay gemeldet und der Käufer wurde irgendwann gesperrt, vermutlich weil da noch mehr Beschwerden aufgelaufen waren.
Eine weitere Reaktion vom Käufer kam nie.
Das Problem mit den Strafanzeigen ist immer so eine Sache. Die Beweislast ist von der Lage kompliziert, denn hier steht letztlich Aussage gegen Aussage.
Der eine sagt, das war so, der andere behauptet das Gegenteil. Nachweis schwierig bis unmöglich, selbst wenn man sich eine Seriennumer notiert hat, die im Falle des Laptops auch nur über einen "Aufkleber" vergeben wurde.