Ich dachte da z.B. an Videoinhalte die problematisch sind, falls irgendwelche Markenrechte verletzt sind (z.B. Abbild des Eifelturmes) und solche Dinge an die man nicht unbedingt denkt.
Oder einer sein Bastel-Video teilweise mit Musik hinterlegt hat - dann wäre wohl nicht nur Youtube dran, sondern der Kläger könnte wohl auch die Webseiten die das einbetten belangen.
Oder auch schlicht das der Urheber des Videos hier nicht mehr so einfach zu erkennen ist, bei Youtube schon.

http://www.e-recht24.de/news/blog-fo...t-erlaubt.html

http://www.rechtzweinull.de/index.ph...-Inhalten.html

http://www.rechtzweinull.de/index.ph...yvideo-Co.html

Ich persönlich würde es auf meiner Seite nicht machen - nicht mehr potentiellen Ärger aufhalsen.
Aber das ist hier Deine Einschätzung - nur zur Info also.