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Thema: Ebay-Ärger

  1. #51
    Spitzenkommentierer Avatar von Waldschrat
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    Die allermeisten Menschen, auch als Handelspartner bei ebay, sind in Ordnung, korrekt, fair und sympathisch!
    Ich denke, das muss auch mal gesagt werden.

    Meine Erfahrung ist, dass man so alle 100...200 Käufe/Verkäufe an irgendwie seltsame Typen gerät, die
    - mit Verlaub - einen Dachschaden zu haben scheinen, für die Empathie, Fairness und Gerechtigkeit
    Fremdworte sind. Ebay hilft in solchen Fällen nach meiner mehrfachen Erfahrung nicht. Man bleibt auf
    allen Kosten und evtl. sogar noch einer Negativbewertung sitzen, und die Ware ist auch weg.

    Diesen geistig armen und wahrscheinlich einsamen Menschen wünsche ich alles Gute für ihren Weg
    und dass ihnen irgendwann das Brett vorm Kopp abfallen möge, und sie sozial sehend werden.
    Wer an Gott glaubt: Beten für die, die noch leiden, soll auch helfen.


    Vielleicht erstmal soviel zu meinem Umgang mit dem Thema.
    Herzlicher Gruß vom Waldschrat
    Schwerter zu Pflugscharen!

  2. #52
    Spitzenkommentierer Avatar von cyberpunky
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    Zitat Zitat von Waldschrat Beitrag anzeigen
    Die meisten Menschen, auch als Handelspartner bei ebay, sind in Ordnung, fair und sympathisch!
    Meine Erfahrung ist, dass man so alle 100...200 Käufe/Verkäufe
    Ja ,das ist korrekt, es geht auch nicht um die Menschen sondern um die Regeln die eBay hier aufstellt :

    Wieso kann ich Rücknahmen ausschließen und trotzdem kann eine Rücknahme eingeleitet werden ?

    keineRücknahme.jpg

    Wieso muss ich dann auch noch das Porto übernehmen, sonst geht der Workflow nicht weiter und ich bekomme die Gebühren nicht wieder ?
    Wieso trage ich als privater Verläufer die Kosten wenn der Artikel in Ordnung ist nur dem Käufer anscheinend nicht mehr gefällt ?
    Geändert von cyberpunky (08.04.2016 um 11:28 Uhr) Grund: Bild hinzugefügt

  3. #53
    Teilzeit-Mod. ;) Avatar von LucisPictor
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    Tja, das habe ich mich auch schon gefragt. Bei einer gütlichen Einigung sollte es anders sein.
    Doch EBAY geht es immer darum, Geld zu verdienen.
    Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
    ​Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
    >> Einführung | Meine "Uralt" (Stand 2015) Linsenliste | Noch eine Linsenliste | RetroCamera.de (Blog) | Altglasphase : 10
    >> Aktuelle Verkaufsangebote! <<>> Auf EBAY <<

  4. #54
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von cyberpunky Beitrag anzeigen
    ja, ist mir selber zweimal passiert :

    Erster Fall : (Rückgabe verweigert)

    Ich habe ein gebrauchtes Pentax 50/1.4 PK verkauft, das äußerlich einige Kratzer am Gehäuse und eine Delle im Filtergewinde hatte. Die Gläser waren in Ordnung, die "Macken" hatte ich erwähnt,
    Ein Filter ging auch noch drauf und den habe ich auch drauf gelassen damit man ein funktionierendes Gewinde für Streulichtblende etc. nutzen konnte. Die Durchsicht war klar, auch beim durchleuchten,
    hinreichend gute Bilder haben das belegt. Ich habe das Objektiv selber eine ganze Zeit benutzt, da mein Adapter aber nur an APS-C funktionierte und es nicht besser als mein Takumar war habe ich es
    verkauft per Sofortkauf, Versand mit DHL versichert. Laut DHL am nächsten Tag persöhnlich an den Kunden zugestellt. Rückgabe war bei eBay in der Auktion ausgeschlossen und auch per Auktions-Text
    noch einmal erwähnt.
    Nach 14 Tagen bekomme ich von eBay eine Rückgabeanforderung und eine eMail des Kunden, der sich als Rechtsanwalt ausgibt und sofort mit dem Staatsanwalt droht wenn ich es nicht zurücknehme, da es
    defekt wäre : "Im inneren sind Staubpartikel zu finden" und das Objektiv hätte Kratzer.
    Ja, äusserlich waren da Kratzer am Gehäuse, die waren erwähnt und auch abgebildet. Normalerweise hätte ich es auch zurückgenommen, aber nicht nach 14 Tagen und unter Androhung von Anzeige und Staatsanwalt und das ich verpflichtet wäre etc. bla bla. Ich habe dann geantwortet das ich eine Rücknahme im Angebot bereits ausgeschlossen hatte und ja auch schon 14 Tage verstrichen sind in der das
    Objektiv vom Käufer begutachtet und genutzt wurde und er mich über die von ihm gefundenen und mir nicht bekannten Mängel nicht zeitnah informiert hat.
    Das Resultat war dann eine negative Bewertung, meine erste seit 12 Jahren eBay.
    Ich habe dann eBay angerufen und die Sachlage geschildert. Interessierte die überhaupt nicht, haben den Fall aufgenommen und das war es dann. Meine Negative habe ich immer noch.

    Zweiter Fall: (Rücknahme durchgeführt)
    Verkauf eines tadellosen Canon FD 50/1.4 (siehe Angebot hier im DCC), verschickt versichert mit DHL, nächsten Tag zugestellt, am nächsten Morgen Rücknahmeanfrage :

    "XXXX hat uns mitgeteilt, dass mit Canon Lens FD 50mm 1:1,4 Objektiv Manuellfokus etwas nicht stimmt. Daher möchte der Käufer den Artikel gegen eine Rückerstattung zurückschicken. Nächste Schritte:

    Sehen Sie sich die Einzelheiten zur Anfrage an und antworten Sie dem Käufer bis 08. Mrz. 2016. Ab diesem Tag kann der Käufer uns einschalten, indem er einen Fall öffnet. Dies könnte sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken.

    Beachten Sie bitte, dass Sie ein Rücksendeetikett bereitstellen sollten, wenn Sie die Rückgabe akzeptieren. Sie können dazu entweder ein Rücksendeetikett bei eBay kaufen oder dem Käufer ein eigenes Etikett zusenden.

    " ... und aus dem eBay Workflow
    "
    Rücksendung: Verkäufer trägt die Kosten
    Grund für Rückgabe: Der Artikel funktioniert nicht oder ist defekt
    Kommentare: Hallo, das Objektiv funktioniert leider nicht!!! Ich habe es soeben erhalten und Ausgepackt. Die Focussierung funktioniert nicht. Das ist sehr schade. Ich werde Ihnen den Artikel zurücksenden und erwarte die Rücküberweisung der Kaufsumme! Beste Grüße XXXX

    "

    Also Rücknahme akzeptiert, Objektiv kam 3 Tage später zurück, war völlig in Ordnung, Meine Antwort an den Käufer :

    Hallo das Objektiv ist sicher wieder angekommen, aber ich weiss nicht was sie falch gemacht haben. Es funktioniert ganz normal. Was machen wir jetzt ?



    Antwort des Käufers :

    Hallo,


    vielen Dank für Ihre Antwort,

    ich weiß nicht ob sich beim Versand wieder etwas verändert oder die Technik verschoben hat, aber bei mir hat es definitiv nicht funktioniert.
    Auch war, und ist denke ich ein riesiges Staubkorn welches eigentlich nicht zu übersehen ist auf der Frontlinse.

    Ich bitte Sie höflichst mir den Betrag wieder zurück zu überweisen. Ich möchte das Objektiv definitiv icht.


    Beste Grüße



    XXX

    Also Betrag überwiesen, aber er macht das Ticket nicht zu und ich habe die Gebühren nicht zurückbekommen plus Verlust des Portos etc.

    Ich hab die Nase voll von eBay ! Um es noch mal ganz klar zu sagen: Wenn ich etwas übersehe und der Artikel wirklich nicht so ist wie beschrieben nehme ich ihn selbstverständlich zurück,
    aber in beiden Fällen waren die Artikel in Ordnung und von mir bis kurz vorm Verkauf selbst genutzt ! Ich betreibe ja keinen Versandhandel sondern nutze genau wie viele hier alte manuelle
    Objektive an modernen Kameras und daraus resultierend gibt es immer mal neue alte und andere werden verkauft um Platz zu schaffen.
    Ich kann hier nicht erkennen, das Ebay hier irgendeine Rücknahme "erzwungen" hat. Können die auch nicht, wenn im Beschreibungstext der Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung unter Privatleuten (Käufer und Verkäufer) vereinbart wurde.
    Dies sollte man zwingend tun, denn das ist die geltende Rechtslage.

    Aus Deinen Zeilen entnehme ich nur, das Ebay mit Standardphrasen aus dem Textbaukasten geantwortet hat, also automatisch. Man hat es Dir - im von Dir geposteten Textauszug - freigestellt, bei Ebay eine Rücksendemarke zu kaufen, wenn Du die Rücksendung akzeptieren solltest... (man beachte hier die "Möglichkeitsform").

    Das ist also keine zwingende Ebay Geschichte... kann es auch gar nicht.

    Das sich Dein Käufer als Rechtsanwalt ausgibt, ist mehr als albern und er kann überhaupt nicht - wäre er ein Rechtsanwalt wüsste der das - mit dem Staatsanwalt drohen.

    Zum einen handelt es sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung bei einem Kaufvertrag, bei der keine "Staatsanwalt" überhaupt mit solchen Bagatellen befasst werden kann (der ermittelt nur im Namen des Volkes, wenn es für viele Personen relevant wäre).
    Zudem würde ein "drohender" Rechtsanwalt schon wegen "Nötigung" so etwas von "einen auf den Kopf bekommen", das Ihm hören und Sehen vergeht.

    Es liegt hier einzig daran, dass Du Dich selbst unter Druck gesetzt hast, was wohl auch seitens des Käufers beabsichtigt war. Eine rechtliche Grundlage für eine Rückgabe hab ich aus dem hier geposteten nirgendwo finden können.
    Zudem wäre es höchst unwahrscheinlich, dass der Käufer mit seinem Begehren vor irgendeinem Gericht der Welt "durchgedrungen" wäre... wenn die Rücknahme bei einem Verkauf unter Privatleuten ausgeschlossen gewesen wäre im Auktionstext.

    Eine negative Bewertung muss man immer "einkalkulieren" wenn man Dinge verkauft, die alt sind und Macken haben... man weiß schließlich nicht, was in der Erwartung eines zukünftigen Käufers steht, der oftmals - trotz etlicher Hinweise auf Macken - von Neuware ausgeht oder sich die Ware "schön denkt", trotz einer gewissenhaften Beschreibung.

    Es ist oft gerade diese Furcht vor einer Negativbewertung, die viele Privatverkäufer davon abhält, sich einer Rückgabe zu widersetzen.

    Ich selbst habe bei rund 800-1000 Ebay Käufen und Verkäufen bislang nur zwei echte Problemfälle gehabt, mich aber nie um die Auseinandersetzung gedrückt und sogar in beiden Fällen über Ebay die "Rache-Negativ-Bewertungen" wieder aus meinem Profil herausbekommen. Dabei ging es allerdings um Käufe, bei denen sich der Verkäufer meine Negativ-Bewertungen redlich verdient hatte, trotzdem aber seinerseits dann "Negativ" abgab.

    Ebay jedenfalls kann - egal was da nun an Mitteilungen an den Verkäufer abgesetzt wird - auf gar keinen Fall den Gewährleistungsausschluss in seinen Auktionen aushebeln durch irgendwelche Maßnahmen... es ist schlichtes Recht.

    Wenn Ebay dies tun sollte, muss es in irgendwelchen AGBs niedergelegt sein... mir ist aber keine solche Textfundstelle über den Weg gelaufen, mit denen Ebay versucht dies zu unterlaufen.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  5. #55
    Ist noch neu hier Avatar von lennart951
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    Ich benutze Ebay nurnoch um einzukaufen, hatte da auch noch nie Probleme.
    Mit den ganzen Ebay Shops für Kamerazubehör und Altglas habe ich immer klasse Erfahrungen gemacht.
    Verkaufen tue ich nurnoch über Ebay Kleinanzeigen, ohne Paypal und nicht international. Gab da auch noch nie Probleme.

    Und die Leute die Altglas kaufen sind auch bei Ebay Kleinanzeigen unterwegs.
    Und hier gibt es noch keine Gebühren

  6. #56
    Spitzenkommentierer Avatar von cyberpunky
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    @hinerker :

    Wie gesagt, das waren zwei Fälle. Im ersten (Rechtsanwalt) habe ich mich geweigert, so wie du es auch beschreibst und eine negative kassiert.
    Im zweiten Fall habe ich der Rücknahme zugestimmt, hätte ich das nicht:

    Zitat Standardtext: "... Ab diesem Tag kann der Käufer uns einschalten, indem er einen Fall öffnet. Dies könnte sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken."

    Sie erzwingen das nicht, setzen mich nur unter Druck, aber der Käufer kann eine Rückgabe einleiten obwohl ich sie von vorne herin ausgeschlossen habe :

    keineRücknahme.jpg

    .. und dann bin ich im Workflow gefangen:

    Stimme ich der Rückgabe zu trage ich alle Kosten.
    Stimme ich der Rückgabe zu und verweigere ich das Ausstellen des Porto/Rückscheins geht der Workflow nicht weiter und ein Fall wird geöffnet.
    Verweigere ich die Rückgabe wird ein Fall geöffent der sich negativ auf meinen Servicestatus auswirkt (Statistik) und riskiere ausserdem noch eine negative Bewertung.

    Welche Alternative siehst du bei der ich nicht in irgendeiner Form negativ davon komme ? Für mich ist das schon eine Form von Zwang durch die Instrumente von eBay.

    Das ist was anderes als "Früher" wo man als Käufer den Verkäufer kontaktieren konnte und sich über die Konditionen der Rücknahme einigen konnte und jeder vielleicht
    einen Transportweg gezahlt hat, die 10% Gebühren aber zurückgebucht wurden. Jetzt bin ich bei den "ich porbier es mal aus und schicke es nach 14 Tagen zurück Käufern"
    aber deren willkür ausgeliefert und habe wie in letzteren Fall bei einem Verkaufswert von 75,-€ einen Verlust von 17,50 zu tragen. Da behalte ich es doch besser oder
    Spende es dem DCC .

  7. #57
    Spitzenkommentierer Avatar von Waldschrat
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    Zitat Zitat von cyberpunky Beitrag anzeigen
    ...
    Zitat Standardtext: "... Ab diesem Tag kann der Käufer uns einschalten, indem er einen Fall öffnet. Dies könnte sich negativ auf Ihren Servicestatus auswirken."
    ...
    Der "Servicestatus" ist für Dich als Privatverkäufer, soweit ich das verstehe, irrelevant.
    Niemand anderes außer Dir und Ebay kann diesen "Servicestatus" einsehen und es hat auch sonst keine Auswirkungen.
    Bei gewerblichen Anbietern ändern sich jedoch die ebay-Gebühren je nach ihrem "Servicestatus": Je "schlechter", umso höhere Gebühren.

  8. #58
    de Vörstand Avatar von hinnerker
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    Zitat Zitat von cyberpunky Beitrag anzeigen
    @hinerker : ....

    Welche Alternative siehst du bei der ich nicht in irgendeiner Form negativ davon komme ? Für mich ist das schon eine Form von Zwang durch die Instrumente von eBay.

    Das ist was anderes als "Früher" wo man als Käufer den Verkäufer kontaktieren konnte und sich über die Konditionen der Rücknahme einigen konnte und jeder vielleicht
    einen Transportweg gezahlt hat, die 10% Gebühren aber zurückgebucht wurden. Jetzt bin ich bei den "ich porbier es mal aus und schicke es nach 14 Tagen zurück Käufern"
    aber deren willkür ausgeliefert und habe wie in letzteren Fall bei einem Verkaufswert von 75,-€ einen Verlust von 17,50 zu tragen. Da behalte ich es doch besser oder
    Spende es dem DCC .
    Ich würde es drauf ankommen lassen und mir ansehen, was Ebay macht, sobald wirklich ein Fall eröffnet wird.

    Erst dann verläßt man den Bereich der automatisierten Antworten, die bei eines derartigen "Massenaufkommen" selbstverständlich erstmal sein müssen. Deshalb ja diese ganzen "formalisierten" Prozesse in der
    Abwicklung. Ab dem Zeitpunkt muss Ebay dann über einen Mitarbeiter sich die eigentliche Sachlage ansehen. Und da hat schon so mancher Käufer ziemlich blöd aus der Wäsche geguckt, weil dann
    eben gerade die rechtlichen Grundlagen von einem Entscheider mit einbezogen werden müssen im weiteren Vorgehen und wenn die eindeutig ist, so wird da auch nicht anders entschieden werden können, denn auch Ebay hat sich an geltendes Recht zu halten.

    Und wenn die Rücknahme unter Privatleuten ausgeschlossen ist, kann auch Ebay nichts dagegen tun, schlicht weil es ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsgeschäfts zwischen Käufer und Verkäufer war, die Rücknahme auszuschließen.

    Was aber immer sinnvoll ist bei solchen Angeboten, ist - abseits von diesem albernen Vorbelegungsfeld "Keine Rücknahme", sich des vielfach bei Auktionen auch im Beschreibungstext zu lesenden Textbausteinen der Verkäufer zu bedienen, das nach dem entsprechenden Paragraphen (hab ihn grad nicht zur Hand), den auch zwischen Privatleuten bestehenden 2 Jährigen Gewährleistungsanspruch auszuschließen und dies im Text eben zum Bestandteil des Angebots zu machen, den der Bieter mit seinem Gebot akzeptiert.

    Da bist Du dann rechtlich voll auf der sicheren Seite... denn als Privatperson kannst Du diese Gewährleistungen und damit eben die Rückgabemöglichkeit eben in Deinen Angeboten explizit ausschließen.
    Mach ich in meine Angeboten immer... und nie Ärger damit gehabt.

    Verläßt man sich nur auf dieses Wahlfeld, besteht unter Umständen eben halt ein Anzweifelungsbestand.

    Aber allgemein würde ich das immer erstmal drauf ankommen lassen, egal ob nun negativ bewertet wird, denn das ist das einzige Mittel, das ein Käufer hat, wenn Du Dich ansonsten im Beschreibungstext alle Dinge so gut und zweifelsfrei wie möglich beschrieben hast.

    Selbst so ein "funktioniert" bei mir nicht, ist kein Grund, weil jederzeit per sachkundigem Fotohändler oder Experten widerlegbar. Ob nun ein Käufer sich das antun will, diese zusätzlichen Kosten auch noch zu tragen, wage ich zu bezweifeln.
    (und darauf würde es ja bei einem ansonsten einwandfreien Objektiv hinauslaufen... nämlich seinen Vorwurf belegen zu müssen und sich nicht hinter irgendeiner "Kauf-Reue" zu verstecken.

    Wie gesagt, nicht einknicken, wenn man sich ob des Zustandes des Objektivs sicher ist und der Käufer erkennbar nur "spielt".

    LG
    Henry

    Ps.: Service-Status ist nur für gewerbliche Anbieter relevant... woran man schon sieht, das hier im automatisierten Verfahren der Reklamationsabwicklung nicht einmal unterschieden wird in private und gewerbliche... sonst müssten ganz andere und kompliziertere Entscheidungswege in der Software - fallabhängig - eingebaut werden.
    Um das zu vermeiden also erstmal ein allgemeines Regelverfahre, das für beide Anbietertypen gleich ist. Erst wenn ein wirklicher Streitfall eröffnet wurde, geht es dann fallspezifisch weiter... also keine Bange davor... und egal wie, negative Aspekte kannst Du nur vermeiden durch die Einhalltung der Formalien... wie z.B. dem Gewährleistungsausschluss, einer genauen Beschreibung des Gegenstandes und aller relevanten Dinge, die für die Kauf/Biet-Entscheidung des späteren Käufers relevant sind. Dann bist Du immer auf der "grünen" Seite und kannst sogar eine Negativbewertung wieder entfernen lassen... hab ich - wie gesagt schon zweimal machen lassen.
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  9. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


  10. #59
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    Zitat Zitat von classicglasfan Beitrag anzeigen
    ..., wollte ich euch mal fragen, ob es lohnt sich darüber zu ärgern oder noch etwas zu unternehmen...
    Hallo Andre

    ICH würde den Verkäufer erstmal kurz per Mail kontaktieren. Die sind sicherlich kulant, wenn du das Problem schilderst und gleich per
    Foto belegst. Dazu noch das Bild von der Angebotsseite beigefügt und auf den vermeintlichen Fussel hinweisen, welcher sich als Kratzer
    entpuppt hat - die lassen sicher mit sich reden.
    Mit besten Grüßen
    Rico

    FLICKR

  11. Folgender Benutzer sagt "Danke", mekbat :


  12. #60
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    Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen

    Wie gesagt, nicht einknicken, wenn man sich ob des Zustandes des Objektivs sicher ist und der Käufer erkennbar nur "spielt".
    Kann ich nur beipflichten. Ich hatte neulich einen ähnlichen Fall - Artikel war wirklich exakt beschrieben, genaue Fotos von den Mängeln; Rücknahme, Umtausch usw. explizit ausgeschlossen. Käufer war ein gewerblicher Anbieter, der mit Preisvorschlag gekauft hat, per paypal gezahlt, alles soweit prima. Nach ein paar Tagen kam eine Meckermail - blah, ein Fleck, der nicht beschrieben gewesen wäre (war er aber; vermutlich war ihm der gezahlte Preis zu hoch für den geplanten Wiederverkauf), er hat bei ebay den Rückgabe-Prozess anstrengt, mit denselben Auswahlmöglichkeiten wie in Deinem Fall. Ich habe erstmal sachlich reagiert, ihm etwas Preisnachlaß aus Kulanz angeboten, worauf er nicht einging, immer wieder derselbe Wortlaut als Antwort. Also ok, das wars dann von meiner Seite, ebay/paypal hat den Betrag auf meinem pp-Konto erstmal gesperrt, ich habe dann die 14 Tage Rücknahme-Akzeptanz-Frist von ebay verstreichen lassen, worauffolgend der ebay-Kundendienst automatisch einbezogen wird und eine Entscheidung trifft. Bei mir kam die Entscheidung innerhalb von 10 Minuten - zu meinen Gunsten.

    Also lass Dich nicht von den Workflow-Auswahlmöglichkeiten einschüchtern.

  13. Folgender Benutzer sagt "Danke", barney :


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