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Thema: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

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  1. #1
    Ist oft mit dabei Avatar von Chrisly
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    ne habe keinen extra vertrag.. nichts und aus dem vertrag ist auch nichts heraus zu lesen wegen garantie so ne kacke

  2. #2
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    Standard AW: Hilfe! Garantie oder Gewährleistung?!!

    Zitat Zitat von -r0w0- Beitrag anzeigen
    ne habe keinen extra vertrag.. nichts und aus dem vertrag ist auch nichts heraus zu lesen wegen garantie so ne kacke

    Garantie und Gewährleistung:

    "Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.

    Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen. Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.


    Wichtig:
    Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.



    Du hast das Auto bei einem Händler gekauft.
    Da der gewerblich handelt, kann er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen.
    Also solltest Du mindestens 12 Monate Gewährleistung haben,
    wenn er die Frist im Kaufvertrag verkürzt hat.
    Wenn nicht, hast Du 24 Monate Gewährleistung.
    Eine Garantie hast Du (wohl) nicht, da ja im Kaufvertrag nichts steht.


    Also:
    Hin zum Händler.
    Seine Haltung, Meinung zum Schadensfall hören.
    Wenn er repariert - gut.
    Eventuell fordert er eine gewisse Kostenbeteiligung von Dir.
    Ob das rechtens ist - keine Ahnung.
    Wenn er seine Gewährleistungspflicht nicht anerkennt -
    Rat einholen (ADAC??), nötigenfalls Rechtsweg.


    Du kannst Dich natürlich vorab mal beim ADAC erkundigen,
    die haben doch so eine Beratung für Mitglieder, oder?


    Gruß Wilhelm

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