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Kennt sich aus
AW: Ausruestung verleihen?...
Ist es nicht so, daß die Haftpflicht keine Schäden übernimmt, sobald es sich um eine Gefälligkeitsleistung handelt. Dazu zähle ich dann auch das Verleihen von Teilen wie Objektive oder einer gesamten Kameraausrüstung.
Gruß
Ralf
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