Ergebnis 1 bis 10 von 23

Thema: Ausruestung verleihen?...

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Kennt sich aus Avatar von A319
    Registriert seit
    12.11.2007
    Ort
    Aachen
    Alter
    57
    Beiträge
    96
    Danke abgeben
    0
    Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge

    Standard AW: Ausruestung verleihen?...

    Ist es nicht so, daß die Haftpflicht keine Schäden übernimmt, sobald es sich um eine Gefälligkeitsleistung handelt. Dazu zähle ich dann auch das Verleihen von Teilen wie Objektive oder einer gesamten Kameraausrüstung.

    Gruß
    Ralf
    • Nikon D300
    • AF-S Zoom-NIKKOR 24-70 mm 1:2,8G ED
    • AF-S NIKKOR 50 mm 1:1,4G
    • AF-S NIKKOR 70-200 mm 1:2,8G ED VR
    • Nikon SB-900
    • Nikon MD-B10
    • diverse SanDisk CF Karten (12,5 GB)
    • LowePro Vertex 200 AW
    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung

  2. #2
    Heiko
    Gast

    Standard AW: Ausruestung verleihen?...

    Zitat Zitat von A319 Beitrag anzeigen
    Ist es nicht so, daß die Haftpflicht keine Schäden übernimmt, sobald es sich um eine Gefälligkeitsleistung handelt. Dazu zähle ich dann auch das Verleihen von Teilen wie Objektive oder einer gesamten Kameraausrüstung.

    Gruß
    Ralf
    So gesehen erstmal: Rischtisch!

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •