Zitat Zitat von Gang Beitrag anzeigen
Muss ich die nächsten Tage nachliefern, aber beim Erstellen eines EBAY-Angebots mit ausländischen Lieferorten. Erscheint das in Deutschland erstellte Angebot auch auf EBAY-Seiten eines Ziellandes und wird dort gekauft, dann gilt das Recht des Ziellandes.

So zumindest habe ich das verstanden. Eigentlich bin ich in rechtlichen Dingen recht firm, aber ein Missverständnis ist natürlich nicht ausgeschlossen.

Gruß, Rick
Es gilt nach meinem Wissen eigentlich immer das Lex rei sitae = das Recht der belegenen Sache.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_rei_sitae

Wie genau das seit 2008 aussieht, weiß ich aber nicht mehr... bin da zu lang raus.

LG
Henry