Zitat Zitat von hinnerker Beitrag anzeigen
Mir fehlt also immer noch ein schlüssiger Beweis für die steile These, dass Ebay einen grundsätzlichen Einfluss auf den Kaufvertrag nehmen kann, insbesondere über den Gerichtsstand bei Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.
Es geht nicht um den Gerichtsstand, es geht nicht um den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer, sondern es geht um den Ebay/Paypal-Käuferschutz, der nicht Teil des Kaufvertrages, sondern eine Vereinbarung zwischen Ebay und dem Verkäufer sowie zwischen Ebay und dem Käufer ist.

Im konkreten Falle besagt die Vereinbarung zum Käuferschutz, dass die Regel derjenigen Ebay-Platform gilt, auf der verkauft wird. In dem Beispiel war das durch das internationale Anbieten Ebay-UK, und die Regelung dort besagt auch für private Verkäufer, dass der Käufer bei Nichterhalt der Sendung den Käuferschutz in Anspruch nehmen kann, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass die Sendung angekommen ist. Mit anderen Worten, das Versandrisiko in Bezug auf den Käuferschutzliegt anders als bei Ebay-DE beim Verkäufer und nicht beim Käufer.