
Zitat von
hinnerker
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Entscheidend ist der Gerichtsstand des Verkäufers, der in der Regel auch der Erfüllungsort ist. In der Regel also der Ort, an dem der Verkäufer wohnt und sich die zu verkaufende Sache befindet !
Auch wenn Ebay den Artikel auf allen Landesplattformen anbietet bzw. sichtbar macht, so ist der Artikel nach wie vor in Deutschland stationiert und auch der Verkäufer kommt von dort und handelt nach den dortigen Gesetzen !
Dies gilt für alle Privatverkäufer... im Vertragsverhältnis mit gewerblichen Anbietern ist dies anders, da im Sinne des Verbraucherschutzes Endkunden gemäß einer EU Richtlinie der Endkunde wahlweise auch einen Gerichtsstand in seinem Land begründen kann.