Zitat von barney Exakt. Du erkennst bei Auftragsvergabe die AGB der Post an. Darunter auch den Absatz 3 von Abschnitt 6: https://www.dhl.de/content/dam/image...agb-022017.pdf Wenn DHL explizit eine höhere Versicherung verkauft, dann ist eine einschränkende Klausel in den AGB ungültig. dhl.jpg
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