Zitat Zitat von barney Beitrag anzeigen
Exakt. Du erkennst bei Auftragsvergabe die AGB der Post an. Darunter auch den Absatz 3 von Abschnitt 6:
https://www.dhl.de/content/dam/image...agb-022017.pdf
Wenn DHL explizit eine höhere Versicherung verkauft, dann ist eine einschränkende Klausel in den AGB ungültig.

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