Das verstehe ich und es würde mir genauso gehen (ich bin da ganz bei Dir). Vor allen Dingen je nach wie mein Konterfei abgelichtet wurde.

Aber was ich Blödsinnig finde - und das meine ich auch so - das Kammergericht hatte bestimmt keine Daten wie viel Leute das gesehen haben, wie ist die Frequentierung an der Stelle usw... usw... . Jetzt muss man wissen das vor Gericht freie Beweiswürdigung herrscht. D.H. der Richter kann frei entscheiden ob er harte Fakten fordert oder einfach auf Hörensagen/Vermutungen entscheidet. Selbst harte Fakten darf er ignorieren und trotzdem auf Hörensagen/Vermutungen entscheiden. Wenn es ein Landgericht war (wie in diesem Fall) was diese Entscheidung getroffen hat, dann ist es schon die zweite Instanz. D.h. Du kannst noch nicht mal in Berufung gehen. Die nächste Instanz ist das Bundes Verwaltungsgericht. Das prüft nicht das Urteil ansich, sondern nur ob Verfahrensfehler gemacht wurden. Das Bundes Verwaltungsgericht hat das Verfahren zurückgegeben/abgelehnt mit der Begründung das die Frau in diesem Fall keine Persönlichkeitsrechte hat. Es hat die angeblich exponierte Darstellung der Frau nicht im geringsten erwähnt und das war auch nicht seine Aufgabe.

Was einem dann noch bleibt ist Verfassungsbeschwerde einzulegen. Aber wer wirft freiwillig sehr viel gutes Geld schlechten hinterher?

Ich bin kein Jurist und kann die Dinge völlig falsch wiedergegeben haben, aber für mich ist die generelle Entscheidung fragwürdig. Ich hoffe Du kannst meinen Standpunkt jetzt vielleicht etwas besser nachvollziehen.

Gruß Gerd