Hallo Helge,

wenn ich die Gerichtsentscheidung nicht falsch verstanden haben, dann hat das Verfassungsgericht der Frau klar die Persönlichkeitsrechte am eigenen Bild abgesprochen in der Begründung.

Allerdings wurde nach Ansicht des Kammergericht entschieden dass das Bild innerhalb der Ausstellung an einer besonders exponierten Stelle gezeigt wurde - und das wurde untersagt. Jetzt kann man wahrscheinlich für alle Zeiten darüber streiten was eine besonders exponierten Stelle ist. Das finde ich im Rahmen einer Kunstausstellung sehr problematisch.

Aus meiner Sicht hat das Verfassungsgericht richtig entschieden und das Kammergericht - sagen wir mal nicht wirklich nachvollziehbar (aus meiner Sicht blödsinnig).

Gruß Gerd