Nach dem Lesen der BGH Beschreibungen sehe ich in beiden Fällen den Verkäufer als Schuldigen an.
1. Fall: Wer als Verkäufer einen solchen Wert unversichert und ohne Sendungsverfolgung verschickt, den sehe ich als dumm an.
Gruß Klaus
Ich würde hier nicht den Verkäufer als Schuldigen sehen, wenn er etwas vereinbarungsgemäß unversichert verschickt. Wenn ich etwas kaufe zahle ich immer die zwei Euro mehr für den versicherten Versand und wenn der Verkäufer das nicht anbietet, dann verzichte ich auf den Kauf.