Als Verkäufer will ich ja auch keinen Schutz für den Käufer. Grundsätzlich finde ich es zwar nicht schlecht, ich kaufe auch viel bei Ebay, aber der Käuferschutz lädt quasi zum Missbrauch ein.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...a-1179662.html
Als Verkäufer will ich ja auch keinen Schutz für den Käufer. Grundsätzlich finde ich es zwar nicht schlecht, ich kaufe auch viel bei Ebay, aber der Käuferschutz lädt quasi zum Missbrauch ein.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...a-1179662.html
Nach dem Lesen der BGH Beschreibungen sehe ich in beiden Fällen den Verkäufer als Schuldigen an.
1. Fall: Wer als Verkäufer einen solchen Wert unversichert und ohne Sendungsverfolgung verschickt, den sehe ich als dumm an.
2. Fall: Wer Schrott aus Fernost verkauft und diese mit anderen Bilder vertuscht , der ist ein Betrüger. Dem sollte man eher noch den Zoll wegen Nichteinhaltens von CE- Kennzeichnungen auf den Hals hetzen.
Gruß Klaus
Verkäufer - schuldig?
Das Gericht sieht ihn eher als benachteiligt an:
Zitat: "... die Rückbelastung des PayPal-Kontos des Verkäufers betreffe nur dessen Rechtsverhältnis zu PayPal, nicht aber die Rechtsbeziehungen der Kaufvertragsparteien. Mit ihrer vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Zahlungsbegehren weiter."
Somit stärkt es das Rechtsinteresse des Verkäufers und dieser kann sein Geld von Paypal zurück fordern.
Trotzdem bleibt abzuwarten, wie die anderen Instanzen zu entscheiden gedenken.