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Thema: BETRUGSMASCHE mit Paypal

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Hardcore-Poster
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    Nach dem Lesen der BGH Beschreibungen sehe ich in beiden Fällen den Verkäufer als Schuldigen an.

    1. Fall: Wer als Verkäufer einen solchen Wert unversichert und ohne Sendungsverfolgung verschickt, den sehe ich als dumm an.
    2. Fall: Wer Schrott aus Fernost verkauft und diese mit anderen Bilder vertuscht , der ist ein Betrüger. Dem sollte man eher noch den Zoll wegen Nichteinhaltens von CE- Kennzeichnungen auf den Hals hetzen.

    Gruß Klaus

  2. #2
    Hardcore-Poster
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    Verkäufer - schuldig?

    Das Gericht sieht ihn eher als benachteiligt an:
    Zitat: "... die Rückbelastung des PayPal-Kontos des Verkäufers betreffe nur dessen Rechtsverhältnis zu PayPal, nicht aber die Rechtsbeziehungen der Kaufvertragsparteien. Mit ihrer vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Zahlungsbegehren weiter."
    Somit stärkt es das Rechtsinteresse des Verkäufers und dieser kann sein Geld von Paypal zurück fordern.

    Trotzdem bleibt abzuwarten, wie die anderen Instanzen zu entscheiden gedenken.
    Mit besten Grüßen
    Rico

    FLICKR

  3. #3
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    Zitat Zitat von K_Mar Beitrag anzeigen
    Nach dem Lesen der BGH Beschreibungen sehe ich in beiden Fällen den Verkäufer als Schuldigen an.

    1. Fall: Wer als Verkäufer einen solchen Wert unversichert und ohne Sendungsverfolgung verschickt, den sehe ich als dumm an.

    Gruß Klaus
    Ich würde hier nicht den Verkäufer als Schuldigen sehen, wenn er etwas vereinbarungsgemäß unversichert verschickt. Wenn ich etwas kaufe zahle ich immer die zwei Euro mehr für den versicherten Versand und wenn der Verkäufer das nicht anbietet, dann verzichte ich auf den Kauf.
    Gruß
    Rolf
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