Verkäufer - schuldig?
Das Gericht sieht ihn eher als benachteiligt an:
Zitat: "... die Rückbelastung des PayPal-Kontos des Verkäufers betreffe nur dessen Rechtsverhältnis zu PayPal, nicht aber die Rechtsbeziehungen der Kaufvertragsparteien. Mit ihrer vom Landgericht zugelassenen Revision verfolgt die Klägerin ihr Zahlungsbegehren weiter."
Somit stärkt es das Rechtsinteresse des Verkäufers und dieser kann sein Geld von Paypal zurück fordern.
Trotzdem bleibt abzuwarten, wie die anderen Instanzen zu entscheiden gedenken.