Nach dem Lesen der BGH Beschreibungen sehe ich in beiden Fällen den Verkäufer als Schuldigen an.
1. Fall: Wer als Verkäufer einen solchen Wert unversichert und ohne Sendungsverfolgung verschickt, den sehe ich als dumm an.
2. Fall: Wer Schrott aus Fernost verkauft und diese mit anderen Bilder vertuscht , der ist ein Betrüger. Dem sollte man eher noch den Zoll wegen Nichteinhaltens von CE- Kennzeichnungen auf den Hals hetzen.
Gruß Klaus