Um den Irrsinn mal gedanklich nachvollziehbar zu machen, erlaube ich mir unter Quellenangabe des Autors Michael Graf aus der Petition auf Change.org sinngemäß zu zitieren und zu ergänzen
Schon ein Werbebanner eines Sponsors zur Mitfinanzierung der Forenkosten und der Eintrag eines Users in den Forenkalender auf das bevorstehende Ereignis könnte IMHO so eine Mithaftung auslösen, wenn ich selbst nicht die Ausstellung im Vorfelde besuche...Auf einen Inhalt zu verlinken, der ohne mein Wissen gegen das Urheberrecht verstößt, gleicht in etwa dem Verbreiten der Information, dass in Musterstraße 1 in Musterhausen eine Kunstausstellung stattfindet. Wenn diese Kunstausstellung nun ein urheberrechtlich geschütztes, aber eben nicht authorisiertes Werk zur Schau stellt, soll ich für diesen Verstoß mithaften, obgleich ich diese Ausstellung vermutlich nie selbst besucht habe oder besuchen werde, geschweige denn etwas von der Authorisierung der Bilder wissen kann.
Absurd, oder etwa nicht?
Da fragt man sich wirklich nach dem logischen Verstand solcher Richter und dem, was sie mit solchen "aberwitzigen" Kriterien für Rechtsauslegungen in die Welt setzen.