Ergebnis 1 bis 10 von 13

Thema: Interessantes Urteil zum Thema Urheberrecht(sverletzung)

Baum-Darstellung

  1. #10
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.568
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.662
    Erhielt 10.440 Danke für 3.561 Beiträge

    Standard

    Na hier geht es ja nicht um die Frage der Sittenwidrigkeit, sondern letztlich nur darum ob eine Webseite sich die Inhalte der verlinkten Seite zu eigen macht oder eben nicht.

    Es läßt sich nun trefflich darüber streiten, ob und wie solche Irrsinns-Regelungen auf Foren oder Gewerbliche Angebote (z.B. Online Medien renomierter Zeitungsverlage), in denen Kommentarfunktionen und Verlinkungen seitens der Nutzer stattfinden.

    Den Medien, sei es die FAZ, Die Zeit, Spiegel Online oder eigentlich jedes beliebige Publikationsmedium bis hin zu den öffentlich rechtlichen steht ja gleiches ins Haus. Einen maskierten Link kann jeder setzen, der sich in den Kommentarspalten verewigt.
    Das führt letztlich zu "moderierten" Foren und Kommentarbereichen, wie wir sie ja heute schon kennen, wo die Beiträge zumeist erst nach einer gewissen Zeit freigeschaltet werden. Das wird durch solche Urteile noch weiter forciert.

    Ein Forenbetreiber hat da eigentlich kaum eine Chance alle von Usern gesetzten Links zu überprüfen, er ist aber andererseits faktisch eben auch nicht derjenige, der den Link setzt, sondern der absetzende User... ob und inwieweit der Webseitenbetreiber bzw. in meinem Falle als Forenbetreiber ich nun in eine Haftung gerate, oder ob der "den Link setzende User" nun dafür einstehen muss, wird mal wieder nicht präzisiert und nur auf eine nie definierte und höchst streitbare "Unternehmereigenschaft" abgehoben.

    Solche Dinge an einer Unternehmer-Eigenschaft festzumachen ist IMHO ein Irrsinn, absoluter Unfug und öffnet Abmahnanwälten Tür und Tor (was ja vielleicht auch beabsichtig ist).

    Finden auf einer Webseite Urheberrechtsverletzungen statt, sollte man erwarten können, das die dortigen Betreiber dafür einzustehen haben und nicht derjenige, der gutgläubig dorthin verweist.
    Das ist eben auch der Grund, weshalb wir hier im DCC stets und ständig darauf achten, das hier keine Bilder von anderen Stellen einkopiert werden und zudem bei Bekanntwerden binnen 72 Stunden solche vielleicht urheberrechtlich nicht "einwandfreien" Bilder wieder löschen. Das ist ja soweit einsehbar und keiner von uns möchte seine Bilder ungefragt woanders sehen, als hier im DCC, wo er sie eingestellt hat.

    Ist aber irgendwie schon wildes "Adsurdistan", was da derzeit abläuft. Da sollen Webseitenbetreiber in Mit - Haftung genommen werden, wo Ermittlungsbehörden versagen, die eigentlich tätig werden müssten.

    Wenn man allein daran denkt, was für ein Theater gestohlene und bei eBay genutzte Bilder von Forenten in Verkaufsofferten eingesetzt wurden (gab es schon einige Male und auch der DCC ist schon dagegen vorgegangen über unseren Anwalt), sich den Aufwand der dafür betrieben werden muss um vor genau den gleichen Richtern und Behörden den Nachweis zu führen, kann man eigentlich nur noch den Kopf schüttel über derart weltfremde, sich selbst ad absurdum führende Gerichte.

    Einerseits wollen sie gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen und Betreiber in die Mithaftung für fremde Urheberrechtsverstöße nehmen, geht man aber faktisch gegen offensichtlich und belegbare Verstöße gerichtlich oder vorgerichtlich vor, so reichen den gleichen Richtern nichtmal die Nachweise, das die Bilder aus der eigenen Kamera stammten (alles schon erlebt!).

    Diese weltfremden Herrschaften sollten sich einmal entscheiden, was sie nun eigentlich genau worunter verstehen und sanktionieren wollen und vor allem eine klare Definition, welchen Regeln eine Ermittlungsarbeit folgen muss. Das ist ohnehin B u l l s h i t, denn es reicht IMHO aus, wenn ein Rechteinhaber der sein Recht verletzt sieht, sich meldet und Löschung verlangt. Alles andere ist blanker Unsinn.
    Denn nur der Rechteinhaber hat aus meiner Sicht ein berechtigtes Interesse, das er aber zunächst einmal anmelden und nachweisen muss. Das Verfahren wäre sinnvoll, weil dann die Sache gleich direkt geklärt werden könnte. Nun einen Webseitenbetreiber - egal ob Unternehmer oder nicht - in Mithaftung zu nehmen für fremde Inhalte auf die er keinen Einfluss und kein Hintergrundwissen erlangen kann, hat IMHO eher etwas von "Gesinnungsschnüffelei" und "Vermutungstheorien" zu tun, als mit klar erkennbarer Faktenlage.

    Einerseits soll alles kontrolliert werden, andererseits möchte man digitalen Fortschritt und aufgeklärte, mündige Bürger. Zudem hat sich die Gesetzgebung mittlerweile in ihren Gesetzen und dem Kontrollwahn in Bezug auf das Internet so verfangen, dass selbst die Gerichte und Richter selbst nicht mehr "durchblicken", anders ist so ein Quatsch wie der vom Hamburgern Landgericht schon gar nicht mehr zu erklären.


    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  2. Folgender Benutzer sagt "Danke", hinnerker :


Ähnliche Themen

  1. Streetfotografie Neues Urteil
    Von eos im Forum "Café Manuell" - Hier wird geplaudert..
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 13.04.2018, 10:25
  2. Interessantes aus der Bucht...
    Von DD_Ihagee im Forum "Café Manuell" - Hier wird geplaudert..
    Antworten: 118
    Letzter Beitrag: 17.04.2016, 20:05
  3. Urteil: Fehlpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt
    Von kilgore72 im Forum Alles, was nicht digital ist
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 15.11.2011, 16:52

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •