Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, ist das Urteil keinesfalls "eine einsame Entscheidung". Das Urteil basiert auf einem Urteil des EuGH. Es ging einzig und alleine um das Merkmal der "Gewinnerzielungsabsicht", welches das LG Hamburg nun konkretisiert hat. Selbst wenn ein solcher Fall vor dem BGH landen sollte, wird dieser sich eher am EuGH orientieren. Er wird höchstens das Merkmal neu konkretisieren.
Bitte ein wenig Vorsicht, wenn man mit Rechtsbegriffen wie "sittenwidrig" hantiert. Sittenwidrig ist laut Rechtsprechung des BGH etwas wenn es gegen die Guten Sitten bzw. gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkendenden verstößt. Zum Einen ist die fehlende Fassung sicherlich nicht sittenwidrig und zum Anderen ist der Begriff sittenwidrig juristisch ohnehin weit gefasst und beschränkt sich auf das Zivilrecht und das Strafrecht. Hier würde es sich aber um einen Fall der Zivilprozessordnung handeln (abgesehen von sittenwidriger Härte bei Zwangsvollstreckungen)Die fehlende Fassung der "Gewinnerzielung" macht das Urteil für mich beinahe Sittenwidrig, da hier der Beliebigkeit der Richter Tür und Tor zu jedwedem Urteil geöffnet wird.
Außerdem wird hier nicht Tür und Tor geöffnet. Kein Richter ist an dieses Urteil gebunden. Selbst wenn es ein BGH Urteil wäre, wäre es nicht bindend für den zuständigen Richter.
Na hier geht es ja nicht um die Frage der Sittenwidrigkeit, sondern letztlich nur darum ob eine Webseite sich die Inhalte der verlinkten Seite zu eigen macht oder eben nicht.
Es läßt sich nun trefflich darüber streiten, ob und wie solche Irrsinns-Regelungen auf Foren oder Gewerbliche Angebote (z.B. Online Medien renomierter Zeitungsverlage), in denen Kommentarfunktionen und Verlinkungen seitens der Nutzer stattfinden.
Den Medien, sei es die FAZ, Die Zeit, Spiegel Online oder eigentlich jedes beliebige Publikationsmedium bis hin zu den öffentlich rechtlichen steht ja gleiches ins Haus. Einen maskierten Link kann jeder setzen, der sich in den Kommentarspalten verewigt.
Das führt letztlich zu "moderierten" Foren und Kommentarbereichen, wie wir sie ja heute schon kennen, wo die Beiträge zumeist erst nach einer gewissen Zeit freigeschaltet werden. Das wird durch solche Urteile noch weiter forciert.
Ein Forenbetreiber hat da eigentlich kaum eine Chance alle von Usern gesetzten Links zu überprüfen, er ist aber andererseits faktisch eben auch nicht derjenige, der den Link setzt, sondern der absetzende User... ob und inwieweit der Webseitenbetreiber bzw. in meinem Falle als Forenbetreiber ich nun in eine Haftung gerate, oder ob der "den Link setzende User" nun dafür einstehen muss, wird mal wieder nicht präzisiert und nur auf eine nie definierte und höchst streitbare "Unternehmereigenschaft" abgehoben.
Solche Dinge an einer Unternehmer-Eigenschaft festzumachen ist IMHO ein Irrsinn, absoluter Unfug und öffnet Abmahnanwälten Tür und Tor (was ja vielleicht auch beabsichtig ist).
Finden auf einer Webseite Urheberrechtsverletzungen statt, sollte man erwarten können, das die dortigen Betreiber dafür einzustehen haben und nicht derjenige, der gutgläubig dorthin verweist.
Das ist eben auch der Grund, weshalb wir hier im DCC stets und ständig darauf achten, das hier keine Bilder von anderen Stellen einkopiert werden und zudem bei Bekanntwerden binnen 72 Stunden solche vielleicht urheberrechtlich nicht "einwandfreien" Bilder wieder löschen. Das ist ja soweit einsehbar und keiner von uns möchte seine Bilder ungefragt woanders sehen, als hier im DCC, wo er sie eingestellt hat.
Ist aber irgendwie schon wildes "Adsurdistan", was da derzeit abläuft. Da sollen Webseitenbetreiber in Mit - Haftung genommen werden, wo Ermittlungsbehörden versagen, die eigentlich tätig werden müssten.
Wenn man allein daran denkt, was für ein Theater gestohlene und bei eBay genutzte Bilder von Forenten in Verkaufsofferten eingesetzt wurden (gab es schon einige Male und auch der DCC ist schon dagegen vorgegangen über unseren Anwalt), sich den Aufwand der dafür betrieben werden muss um vor genau den gleichen Richtern und Behörden den Nachweis zu führen, kann man eigentlich nur noch den Kopf schüttel über derart weltfremde, sich selbst ad absurdum führende Gerichte.
Einerseits wollen sie gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen und Betreiber in die Mithaftung für fremde Urheberrechtsverstöße nehmen, geht man aber faktisch gegen offensichtlich und belegbare Verstöße gerichtlich oder vorgerichtlich vor, so reichen den gleichen Richtern nichtmal die Nachweise, das die Bilder aus der eigenen Kamera stammten (alles schon erlebt!).
Diese weltfremden Herrschaften sollten sich einmal entscheiden, was sie nun eigentlich genau worunter verstehen und sanktionieren wollen und vor allem eine klare Definition, welchen Regeln eine Ermittlungsarbeit folgen muss. Das ist ohnehin B u l l s h i t, denn es reicht IMHO aus, wenn ein Rechteinhaber der sein Recht verletzt sieht, sich meldet und Löschung verlangt. Alles andere ist blanker Unsinn.
Denn nur der Rechteinhaber hat aus meiner Sicht ein berechtigtes Interesse, das er aber zunächst einmal anmelden und nachweisen muss. Das Verfahren wäre sinnvoll, weil dann die Sache gleich direkt geklärt werden könnte. Nun einen Webseitenbetreiber - egal ob Unternehmer oder nicht - in Mithaftung zu nehmen für fremde Inhalte auf die er keinen Einfluss und kein Hintergrundwissen erlangen kann, hat IMHO eher etwas von "Gesinnungsschnüffelei" und "Vermutungstheorien" zu tun, als mit klar erkennbarer Faktenlage.
Einerseits soll alles kontrolliert werden, andererseits möchte man digitalen Fortschritt und aufgeklärte, mündige Bürger. Zudem hat sich die Gesetzgebung mittlerweile in ihren Gesetzen und dem Kontrollwahn in Bezug auf das Internet so verfangen, dass selbst die Gerichte und Richter selbst nicht mehr "durchblicken", anders ist so ein Quatsch wie der vom Hamburgern Landgericht schon gar nicht mehr zu erklären.
LG
Henry
Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..
Um den Irrsinn mal gedanklich nachvollziehbar zu machen, erlaube ich mir unter Quellenangabe des Autors Michael Graf aus der Petition auf Change.org sinngemäß zu zitieren und zu ergänzen
Schon ein Werbebanner eines Sponsors zur Mitfinanzierung der Forenkosten und der Eintrag eines Users in den Forenkalender auf das bevorstehende Ereignis könnte IMHO so eine Mithaftung auslösen, wenn ich selbst nicht die Ausstellung im Vorfelde besuche...Auf einen Inhalt zu verlinken, der ohne mein Wissen gegen das Urheberrecht verstößt, gleicht in etwa dem Verbreiten der Information, dass in Musterstraße 1 in Musterhausen eine Kunstausstellung stattfindet. Wenn diese Kunstausstellung nun ein urheberrechtlich geschütztes, aber eben nicht authorisiertes Werk zur Schau stellt, soll ich für diesen Verstoß mithaften, obgleich ich diese Ausstellung vermutlich nie selbst besucht habe oder besuchen werde, geschweige denn etwas von der Authorisierung der Bilder wissen kann.
Absurd, oder etwa nicht?
Da fragt man sich wirklich nach dem logischen Verstand solcher Richter und dem, was sie mit solchen "aberwitzigen" Kriterien für Rechtsauslegungen in die Welt setzen.![]()
Geändert von hinnerker (11.12.2016 um 09:14 Uhr)
Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..
Bitte ebenso um Vorsicht,die Formulierung "für MICH" bedeutet, dass ich die vorherrschende Juristen-Meinung NICHT teile!
Wenn in Urteilen der Weg zur willkürkichen Auslegung der Rechtsauffassung gelegt wird haben wir Zustände wie im Dritten Reich und der DDR!
Aber das scheint ja genau so in der Politik derzeit gewollt zu sein. (Und ich hasse politische Stements im Internet!! Deshalb gehe jetzt Fotografieren. Alles Andere ist Quatsch)
Vom Hamburger LG kamen ja schon öfters mal "seltsame" Entscheidungen - aber diese macht mich wirklich fassungslos...
Carsten, berufsbedingt immer mal wieder auf Forum-Pause. In grün schreibe ich als Mod.
Leica, Sony, Nikon, Fuji, Olympus, Pentax, Panasonic, Canon, Sigma und viel zu viele Linsen sowie andere digitale und analoge Kameras.
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