Ergebnis 1 bis 10 von 13

Thema: Interessantes Urteil zum Thema Urheberrecht(sverletzung)

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Kennt sich aus Avatar von hpg
    Registriert seit
    08.10.2016
    Ort
    Neukirchen-Vluyn
    Beiträge
    39
    Bilder
    2
    Danke abgeben
    39
    Erhielt 61 Danke für 16 Beiträge

    Standard

    Das ist schon ein sehr interessantes Urteil aber es ist nur ein
    Urteil des Landgerichts. Das kann an anderen Landgerichten schon wieder ganz anders aussehen.
    Die Entscheidung wird letztendlich wieder ein EG Urteil bzw. ein Urteil
    des BGH sein.
    Ich würde es darauf ankommen lassen und wenn es sein muss auch durch alle Instanzen.

    LG
    hpg

  2. #2
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.612
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.703
    Erhielt 10.573 Danke für 3.587 Beiträge

    Standard

    Da kann man echt nur noch den Kopf schütteln über soviel "Dusseligkeit" seitens der Richter. Auf welchem Planeten/ in welchem "Parallel-Universum" leben diese Leute eigentlich.

    Es ist ohnehin schon ein Graus, was allein durch die Politik im Internet unter "Strafandrohung" gestellt wird (Siehe Just. Min. Maas & Co Gesetzesänderungen).

    So langsam hab ich als Webseitenbetreiber "die Schnauze voll", auf welche Absonderungen des geschriebenen Worts ich aufpassen soll innerhalb eines Forums/Mediums. Die Freiheit von Wort, Bild und Schrift wird hier in der deutschen Politik als "hoher Wert" dieser Gesellschaft "gepriesen", aber hintenrum wird alles Mögliche bis *****ische unternommen, die Betreiber von Webseiten dazu zu bringen, hier eigentlich staatliche Kontroll-Aufgaben zu übernehmen und genau das auszuüben, was eigentlich in einer demokratischen Gesellschaft unerwünscht ist... nämlich die Zensur.

    Wenn ich nun dahergehen muss, mir hier jede Verlinkung daraufhin anzusehen, welche Inhalte dort verbreitet werden und ob diese "Regelkonform" sind (wessen Regeln eigentlich?), bei Unterlassung sogar Gefahr laufe mich strafbar zu machen, vergeht einem schon die Lust, hier überhaupt noch Verlinkungen nach extern zu gestatten.

    Wer sagt mir denn, das nicht irgendein Blogger, der hier im DCC in seiner Signatur seinen Blog verlinkt, dort Urheberrechtsverletzungen auf seinen Seiten begeht.

    Das ist alles absolut "irrationaler Blödsinn" und juristisch gesehen absoluter Quatsch. Wer bitte soll denn im konkreten Fall wie eine Urheberrechtsverletzung nachweisen..? Sollen wir Webseitenbetreiber nun diese Nachweise führen für völlig "neben der Spur" laufende Richter?

    Ich bekomme da langsam einen anschwellenden Kamm

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  3. 4 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  4. #3
    Ist oft mit dabei
    Registriert seit
    25.11.2012
    Beiträge
    452
    Bilder
    4
    Danke abgeben
    793
    Erhielt 286 Danke für 152 Beiträge

    Standard

    Ein Grund mehr den DCC-Shop zu schließen, und auf jedenfall hervorheben, das alle von Dir angebotenen Objektiv/Adapter-Arbeiten rein auf Selbstkostenbasis laufen...

    Die fehlende Fassung der "Gewinnerzielung" macht das Urteil für mich beinahe Sittenwidrig, da hier der Beliebigkeit der Richter Tür und Tor zu jedwedem Urteil geöffnet wird.

    Eine echte Blamage der Justiz.

  5. 3 Benutzer sagen "Danke", NickB :


  6. #4
    Spitzenkommentierer Avatar von GoldMark
    Registriert seit
    09.05.2012
    Beiträge
    4.793
    Bilder
    1
    Danke abgeben
    7.475
    Erhielt 7.076 Danke für 2.427 Beiträge

    Standard

    Vielleicht lässt der Richter seine E-Mails noch von der Sekretärin ausdrucken.

    Das musste nun einfach raus, als Informatiker kann ich nur noch sagen Super-DAU (Anspielung auf Super-GAU).
    Liebe Grüße

    Bernhard
    https://deramateurphotograph.de/

  7. 2 Benutzer sagen "Danke", GoldMark :


  8. #5
    de Vörstand Avatar von hinnerker
    Registriert seit
    11.12.2008
    Ort
    Hamweddel
    Beiträge
    15.612
    Bilder
    81
    Danke abgeben
    3.703
    Erhielt 10.573 Danke für 3.587 Beiträge

    Standard

    Ich verlinke mal direkt auf Heise. (Hoffentlich mach ich mich nun nicht strafbar )...

    https://www.heise.de/newsticker/meld...n-3566919.html

    Auch die Kommentare sind lesenswert...

    https://www.heise.de/forum/heise-onl...70253/comment/

    Hier ein Link zu einer Petition auf change.org, die ich geneigt zu unterstützen bitte...

    https://www.change.org/p/rette-den-l...haftung-kippen

    Ich bin echt fassungslos, wie dämlich diese rückständigen Richter und auch die deutsche Justiz im allgemeinen verblödet sind. Da wird von der Notwendigkeit digitalem Fortschritt geredet und Leute, die vermutlich gerade einmal ihren Computer einschalten können, befinden nun über einen der wichtigsten Grundfeste des Internet wie eben Links.

    Im Grunde sind solche Richter zu beschränkt im Kopf überhaupt zu begreifen, dass jede von Ihnen selbst aufgerufene Seite einen Link darstellt. Mich wundert im Grunde langsam schon gar nichts mehr in der heutigen Rechtsprechung... .sowohl national als auch Eu-weit. Ich bin nun schon über 60 Jahre alt, aber solche Justiz-Dilettanten hab ich in meinem ganzen Leben noch nicht erlebt...




    So, als erstes wird jetzt erstmal der Webshop abgeschaltet... wer weiß, mit wievielen geklauten Produktbildern dort die chinesischen Amazon Lieferanten operieren und die Wahrscheinlichkeit, das Amazon mir Auskunft über die Legalität des dort verwendeten Bildmaterials gibt, halte ich für nahezu aussichtslos, bin damit aber schon in der rechtlich grauen Szene.

    LG
    Henry
    Canon EOS 5D MKIII, 5D MKI, Canon 1D MK IV, Sony A7, NEX7, A7 II.. und viele, viele feine Objektive aus dem Altglas-Container..

  9. 3 Benutzer sagen "Danke", hinnerker :


  10. #6
    Spitzenkommentierer Avatar von classicglasfan
    Registriert seit
    24.11.2014
    Ort
    nördlich von Graz
    Alter
    51
    Beiträge
    2.626
    Bilder
    9
    Danke abgeben
    5.253
    Erhielt 7.245 Danke für 1.506 Beiträge

    Standard

    In einem der Kommentare auf heisse.de ist ein Link zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs bzw. zu den dazugehörigen Paragraphen (http://www.caselaw.de/document?si=de...85445c53c&pg=0). Wenn man davon ausgeht, dass das die Grundlage für die Rechtssprechung zu diesem Thema ist, dann dürfte das o.g. Urteil einer Klage in der nächsten Instanz nicht standhalten.
    Gruß, André
    __________________________________________________ __________________________________

    (Im Moment nur sporadisch online)


  11. #7
    Kennt sich aus Avatar von hpg
    Registriert seit
    08.10.2016
    Ort
    Neukirchen-Vluyn
    Beiträge
    39
    Bilder
    2
    Danke abgeben
    39
    Erhielt 61 Danke für 16 Beiträge

    Standard

    Zitat Zitat von classicglasfan Beitrag anzeigen
    In einem der Kommentare auf heisse.de ist ein Link zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs bzw. zu den dazugehörigen Paragraphen (http://www.caselaw.de/document?si=de...85445c53c&pg=0). Wenn man davon ausgeht, dass das die Grundlage für die Rechtssprechung zu diesem Thema ist, dann dürfte das o.g. Urteil einer Klage in der nächsten Instanz nicht standhalten.

    Das ist ja das was ich meinte;eine einsame Entscheidung eines Richters das bei Einschaltung einer übergeordneten Instanz
    keinen Bestand haben wird. Das wird schneller revidiert werden als wir uns denken können. Es braucht nur jemand die Sache bis zum Ende auszufechten.

    hpg

  12. #8
    Moderator Avatar von RetinaReflex
    Registriert seit
    03.06.2014
    Beiträge
    1.701
    Bilder
    9
    Danke abgeben
    1.436
    Erhielt 1.916 Danke für 687 Beiträge

    Standard

    Wie aus dem Artikel zu entnehmen ist, ist das Urteil keinesfalls "eine einsame Entscheidung". Das Urteil basiert auf einem Urteil des EuGH. Es ging einzig und alleine um das Merkmal der "Gewinnerzielungsabsicht", welches das LG Hamburg nun konkretisiert hat. Selbst wenn ein solcher Fall vor dem BGH landen sollte, wird dieser sich eher am EuGH orientieren. Er wird höchstens das Merkmal neu konkretisieren.


    Die fehlende Fassung der "Gewinnerzielung" macht das Urteil für mich beinahe Sittenwidrig, da hier der Beliebigkeit der Richter Tür und Tor zu jedwedem Urteil geöffnet wird.
    Bitte ein wenig Vorsicht, wenn man mit Rechtsbegriffen wie "sittenwidrig" hantiert. Sittenwidrig ist laut Rechtsprechung des BGH etwas wenn es gegen die Guten Sitten bzw. gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkendenden verstößt. Zum Einen ist die fehlende Fassung sicherlich nicht sittenwidrig und zum Anderen ist der Begriff sittenwidrig juristisch ohnehin weit gefasst und beschränkt sich auf das Zivilrecht und das Strafrecht. Hier würde es sich aber um einen Fall der Zivilprozessordnung handeln (abgesehen von sittenwidriger Härte bei Zwangsvollstreckungen)
    Außerdem wird hier nicht Tür und Tor geöffnet. Kein Richter ist an dieses Urteil gebunden. Selbst wenn es ein BGH Urteil wäre, wäre es nicht bindend für den zuständigen Richter.

Ähnliche Themen

  1. Streetfotografie Neues Urteil
    Von eos im Forum "Café Manuell" - Hier wird geplaudert..
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 13.04.2018, 09:25
  2. Interessantes aus der Bucht...
    Von DD_Ihagee im Forum "Café Manuell" - Hier wird geplaudert..
    Antworten: 118
    Letzter Beitrag: 17.04.2016, 19:05
  3. Urteil: Fehlpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt
    Von kilgore72 im Forum Alles, was nicht digital ist
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 15.11.2011, 15:52

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •