Nur ein paar Grundlagen die denke ich hier rein gehören:
Es reicht nicht als Privatverkäufer allein einen Umtausch auszuschließen. Käufer können sich gerade bei so alten gebrauchten Artikeln immer auf auch sehr kleine Mängel stürzen und diese als Vorwand für eine Rückgabe benutzen. Und niemand wird wirklich jeden kleinen Kratzer, jedes kleine Staubkorn, jeden Lufteinschluss wirklich so exakt beschreiben, dass es nicht angreifbar wäre.

Vielmehr sollte man die so genannte "Sachmängelhaftung" im Verkaufstext in vollem Umfang ausschließen. Zu Dieser ist man, falls man es nicht macht, ab 2014 auch als Privatverkäufer nämlich verpflichtet.
Der Ausschluss von Garantie und Gewährleistung ist nicht nötig, zumindest hat dieser keine juristische Bedeutung.
Das wissen Viele aber nicht und so wird noch immer oft Gewährleistung in den Auktionstexten ausgeschlossen. Das aber ist vollkommen bedeutungslos.

Das Zweite was man als Verkäufer und als Käufer wissen sollte, ist, dass eine ungerechtfertigt abgegebene Negativbewertung als Rufschädigung angesehen wird und je nach Einzelfall sehr sehr teuer für den 'Bewerter' werden kann. Dieser ist dann in der Beweispflicht. Wenn er diese nicht erbringen kann oder will, dann wird er keine Chance haben vor Gericht ohne Stafe zu bleiben. Mir sind Fälle bekannt, wo so eine Schadensersatzzahlung auch im privaten Bereich mehrer Tausend Euro betrug. In wie weit hier aber der Faktor Nötigung mit einfloss, weiß ich nicht. Das ist zwar selten so ein hoher Betrag aber Schadensersatzzahlungen zwischen 500-1500euro sind durchaus realistisch.